Das Kruzifix muß weichen

■ Verwaltungsgericht ordnet Entfernung von Kreuzen an

Augsburg (taz) – Schwere Schlappe für die CSU: Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat, wie gestern nachmittag bekannt wurde, eine einstweilige Anordnung gegen den Freistaat erlassen. Die Schulbehörde wird darin verpflichtet, „Kruzifixe/Holzkreuze jedweder Art aus Unterrichtsräumen vorläufig zu entfernen“. Betroffen sind die Klassenräume der Tochter eines Klägers in der Fröbelschule im Augsburger Stadtteil Haunstetten.

Unmißverständlich machte die 2. Kammer deutlich, daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai dieses Jahres für Behörden und Gerichte verbindlich sei. Eltern seien berechtigt, „die Entfernung von Kreuzen beziehungsweise etwaigen anderen Glaubenssymbolen aus regelmäßig besuchten Unterrichtsräumen zu verlangen“, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Es reiche für ein solches Verlangen aus, daß die Antragsteller ihr Gesuch schlüssig begründen. Karl-Heinz Schendel, Sprecher des Verwaltungsgerichts, hebt hervor, daß die Offenlegung eigener Glaubensüberzeugungen nicht verlangt werden könne. Die Entscheidung der Schulbehörde, die das Begehren der Antragsteller mit dem Argument abgelehnt hatte, diese hätten ihren Anspruch nicht überzeugend begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Klaus Wittmann