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„Trau keinem über 23“ wird Erlaß

■ Bremen will Richtlinie für ausländische Studenten durchsetzen

Gestern trafen sich Vertreter des Inneressort und der Ausländerbehörde, um über ihre neue, öffentlich heftig kritiserte Regelung zu sprechen, nach der ausländische StudentInnen, die nicht aus EU-Ländern stammen und älter als 23 Jahre sind, das Aufenthaltsrecht verweigert wird. Ergebnis: Der Aktenvermerk, auf den diese im Wintersemester erstmalig angewendete Praxis zurückgeht, wird zu „einem Studentenerlaß ausgearbeitet“.

Dies teilte Hans-Georg von Bock und Polach, Staatsrat für Inneres, gestern mit. Die Formulierung des Vermerkes, als Hilfe für die Beamten der Ausländerbehörde gedacht, reiche nicht aus. Sie lasse den Schluß zu, die Altersbegrenzung auf 23 Jahre als „Grundsatz für eine Ablehnung“ zu interpretieren. Die Verfasser aber hätten lediglich eine „Prüfungsempfehlung“ geben wollen.

Der Aktenvermerk soll nun zu einem „Anwendungserlaß für das Ausländerrecht“ ausgearbeitet werden. Daran bestehe bundesweit Bedarf, belege ein Entwurf, der bei einem Treffen der Ausländerreferenten zustandekam. Der bemängele das Fehlen von Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des Ausländerrechtes bei Studenten.

Die bundesweite Durchsetzung solcher Richtlinien, fürchtet von Bock, sei eine „außerordentlich schwerfällige Sache, die auf Widerstände stößt.“ Darum sei es wichtig, jetzt „einen Teilbereich vorzuziehen“, und damit meint der Staatsrat Bremen. Zur Zeit werde daher geprüft, wie eine Richtlinie aussehen könne.

Welche Kriterien sie enthalten wird, ist ebenso unklar wie ihr Erscheinungsdatum. Fest stehe jedoch, daß in der Übergangszeit niemand allein wegen seines Alters mit einer Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung rechnen muß. Wie gehabt, werde das im Einzelfall geprüft. dah

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