■ Mit 5 Jahren Frauenförderung auf du und du
: „Revolutionäre Geduld“

Nicht einmal fünf Jahre alt war das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), als der Europäische Gerichtshof am 17.10.95 sein Urteil fällte: Frauen dürfen bei der Vergabe eines Arbeitsplatzes in der bremischen Verwaltung nur in Ausnahmefällen begünstigt werden. Die Quote sei rechtswidrig.

Der Mut der rund 100 Bremer Frauenbeauftragten ist dennoch ungebrochen. „Das Urteil hat uns nicht geholfen, aber die Frauen mobilisiert“, sagte gestern Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe beim Festakt zum fünfjährigen Geburtstag des LGG. Aus allen Ressorts waren ihre Kolleginnen in den Festsaal des Rathauses gekommen, Politikerinnen aller Parteien unterstützten sie.

Denn ob in Politik, Verwaltung oder Unternehmen: Frauen werden diskriminiert. „Chancengleichheit werden Frauen nur erlangen, wenn Sie da hinkommen, wo schon Frauen sind“, sagte Heide Pfarr, Direktorin der Hanns-Böckler-Stiftung und Professorin für Arbeitsrecht an der Uni Hamburg.

Die Quote sei hin, egal wie die Richter am Bundesarbeitsgericht im Frühjahr entscheiden, sagte Pfarr in ihrer Festrede. Dennoch: „Nicht sich durchwursteln, sondern eine Gesetzesänderung anstreben“. Selbst unter einer großen Koalition sei dies möglich, da „das beste Alibi für jene, die Frauenförderung nicht wollen, eine qualifikationsunabhängige Entscheidungsquote mit Klausel ist“.

Bei einem neuen Gesetz werden Politiker jeder Couleur mit „allen denkbar gräßlichen Gegenargumenten“ kommen. Aber wer könne schon etwas gegen Ziel- und Zeitvorgaben haben? Und wenn es kein neues Gesetz gebe, sein dies auch nicht tragisch. „Da sollen dann erstmal die, die gemauert haben, politisch vertreten, daß nichts mehr zugunsten von Frauen läuft“. Bis dahin wünschte Heide Pfarr „revolutionäre Geduld und liebenswürdige Unverschämtheit“. ufo