Der erste Schritt -betr.: "Volksentscheide vereinfachen", taz vom 29.11.95

Betr.: „Volksentscheide vereinfachen“, taz vom 29.11.

Der Artikel enthält leider mehrere inhaltliche Fehlinformationen über den allgemeinen Ablauf eines Volksbegehrens/Volksentscheides in Bremen, aber auch speziell über unsere Initiative zu einem Volksbegehren Bildung.

Bisher ist auf dem Weg zu einem Volksentscheid von der Initiative „Volksbegehren Bildung“ nur der erste Schritt gemacht worden: Wir haben die erforderlichen Unterschriften gesammelt, die notwendig sind, um einen Antrag auf Zulassung einer Gesetzesvorlage zum Volksbegehren stellen zu können. Die dafür erforderlichen 5.000 Unterschriften sind inzwischen geprüft worden, so daß jetzt der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens Bildung gestellt werden kann. Für diese erste Phase sind bereits Kosten von über 10.000 Mark entstanden, die die Initatorlnnen (über Spenden) finanzieren mußten.

Wenn der Senat unsere Anträge für ein Volksbegehren Bildung für zulässig hält, kommt es zum eigentlichen Volksbegehren, bei dem zehn Prozent der stinnnberechtigten Bremer Bürgerinnen zustimmen müssen. Das eigentliche Volksbegehren Bildung ist also noch nicht erfolgt. Die Kosten für dieses Volksbegehren (Unterschriftenlisten, Informationsmaterial etc.) müssen ebenfalls von den Initiatorinnen getragen werden.

Wenn das Volksbegehren Bildung erfolgreich war, muß die Bürgerschaft die beim Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwürfe beraten.

Zum Volksentscheid kommt es nur dann, wenn die Bürgerschaft die beim Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwürfe nicht unverändert beschließt.

Die AG Volksbegehren/Volksentscheid des Zentalelternbeirates hat nur für den Fall, daß es zu einem Volksentscheid kommt, beantragt, daß die Initiatoren Gelder für eine angemessenes Werbung für den Volksentscheid bekommen. Eine solche Regelung gibt es z.B. in Schlesweig-Holstein.

Marianne Isenberg, AG Volksbegehren/Volksent- scheid im Zentralelternbeirat