Krankenkassen teurer

■ hkk, Techniker und AOK erhöhen die Beiträge

„Das Gesundheitsstrukturgesetz greift nicht mehr, daher sind Beitragssatzerhöhungen für 1996 für alle Kassen unumgänglich.“ Das erklärte der Geschäftsführer der Handelskrankenkasse (hkk) Bremen, Hans-Herbert Brandes, auf der hkk-Vertreterversammlung zum Haushalt 1996. Die gesamte gesetzliche Krankenversicherung erwartet ein Defizit in Milliardenhöhe, denn bereits in diesem Jahr übersteigen die Ausgaben wieder die Einnahmen.

Krankenkassen, die aus Wettbewerbsgründen – 1996 beginnt das freie Wahlrecht für die Krankenversicherung – ihren Beitragssatz zunächst nicht anheben, müssen später umso stärker erhöhen, meint Brandes. Die hkk will daher zum Ausgleich der 1995 entstandenen Kostensteigerungen bei Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln, Kuren und häuslicher Krankenpflege sowie der erhöhten Ausgleichszahlungen für den Risikostrukturausgleich ihren Beitragssatz ab Januar von 12,2% auf 12,9% anheben.

Knapp darunter bleibt weiterhin die Techniker Krankenkasse (TK). Ihre 96er-Beitragssätze steigen von 12,1% auf 12,8%. TK-Geschäftsführer Dr. Norbert Klusen: „Gesundheitsminister Seehofer selbst hat Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung angekündigt.“

Bei der AOK Bremen/Bremerhaven liegt der neue Beitragssatz bei 13,9%; der Höchstbetrag beim Krankengeld steigt von 156 Mark auf voraussichtlich 160 Mark.

Die Handelskrankenkasse rechnet für das Haushaltsjahr 1996 mit Einnahmen in Höhe von 654,1 Millionen Mark, Ausgaben von 646,9 Millionen und einem Einnahmenüberschuß von 7,2 Millionen Mark. Dieser Überschuß soll die Rücklagen füllen. Brandes: „Wir sind trotz der Beitragssatzerhöhung für den freien Wettbewerb in Bremen und Niedersachsen gut gerüstet.“ Noch im Dezember sollen fünf geplante Geschäftsstellen in Niedersachsen bezogen werden.

Nach dem Motto „Vorbeugen ist besser als heilen“ bietet die Handelskrankenkasse gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen ein neues Modell der Gesundheitsprävention an. Ab Dezember haben hhk-Versicherte einen Anspruch auf eine individuelle ärztliche Beratung über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung. NiWe