Selbst die Kripofrau mißtraut der Bank

■ Geldinstitute zahlen Falschgeld aus: KundInnen sind die Leidtragenden

Martha Gesten* hebt bei ihrer Bank 1.000 Mark ab. Als sie bei einem anderen Geldinstitut mit dem Geld eine Rechnung bezahlen will, wird sie abgewiesen, denn ein Hundertmarkschein ist falsch. Zurück bei ihrer Bank will die empörte Kundin den Schein erstattet bekommen. Aber sie kann nicht beweisen, daß sie diesen Geldschein vor wenigen Minuten in diesem Geldinstitut erhalten hat.

Daß Banken Falschgeld auszahlen ist überraschend. Denn seit der großen Geldfälscherwelle vor gut zwei Jahren gibt es in fast jeder Filiale Geräte, in denen Geldscheine mit ultraviolettem Licht (UV) auf ihre Echtheit überprüft werden. Das meiste des gebrauchten Geldes, was über die Bank erneut in Umlauf gebracht wird, kommt von der Landeszentralbank und wurde dort geprüft. Dennoch schließen die Banken nicht aus, daß Kassierer unüberprüfte Scheine auszahlen. Die geschädigten KundInnen haben die Beweislast zu tragen. Und ohne Beweis gibt es kein Anrecht auf echtes Geld.

Ernst Ungerer von der Berliner Verbraucherzentrale rät deshalb, das Geld in Gegenwart des Kassenpersonals an Ort und Stelle zu überprüfen: „Ohne Zeugen ist es schwer beweisbar, daß der falsche Geldschein ausgerechnet aus einer ganz bestimmten Bank stammt.“

Die Sachlage im Fall Gesten ist klar: Keiner ersetzt die Blüten, weder die Bank noch eine Versicherung. Entweder verliert die Bank oder die Kundin das Geld. Letztendlich liegt es im Kulanzbereich der FilialleiterInnen, ob sie ihrer Kundschaft Glauben schenken. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung, wenn eine Einzelperson oder eine Bank bei der Benutzung von Falschgeld erwischt wird. Nur wenn der Bank nachzuweisen ist, daß sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, muß sie das Falschgeld ersetzen. Insgesamt soll die Menge des Falschgeldes, das im Umlauf ist, in den letzten Jahren stark zurückgegangen sein, berichten Bankiers. Ute Kadow vom Falschgelddezernat im Landeskriminalamt ist das Problem nach wie vor bekannt, daß KundInnen im Zweifelsfall die Leidtragenden sind. „Manchmal sind die Fälschungen so perfekt, daß selbst das UV-Gerät nicht anschlägt.“ Deshalb vertraut die Kriminologin der Sicherheit des Bankwesens auch nicht. Mindestens vier Merkmale kontrolliert sie immer in Gegenwart des Kassierers: das Wasserzeichen, den Sicherheitsfaden, das Durchsichtsregister im oberen Teil der Note und die erhobenen Stellen auf dem Schein, wie zum Beispiel das Blindenzeichen unten rechts. Sonja Schmitt

* Name geändert