Artenschutz für Fische

UN-Fischereiabkommen erweitert Kontrollen. Noch nicht genug Unterschriften. Vor allem die großen Fischfangnationen weigern sich  ■ Aus Madrid Reiner Wandler

Die arg malträtierten Fischschwärme können aufatmen. Anfang der Woche haben 26 Länder bei den UN in New York ein Fischereiabkommen unterschrieben, bei dem der Artenschutz im Vordergrund steht. Vor allem die ständig wandernden Bestände in internationalen Gewässern, wie Kabeljau, Schwertfisch, Thunfisch und Schellfisch, sollen erhalten werden. Dazu werden Kontrollmaßnahmen vereinheitlicht und die Fischereinationen in Regionalverbände zusammengefaßt.

Diese regionalen Zusammenschlüsse legen konkrete Artenschutzmaßnahmen wie Schonfristen und Netzgröße fest, die dann auch in den internationalen Gewässern Gültigkeit haben. Eine gemischte Überwachung durch die Heimatländer der Trawler und die Regionalverbände soll künftig Konflikte wie den zwischen Kanada und Spanien in diesem Frühjahr unterbinden. Kanadische Patrouillenschiffe hatten damals spanische Trawler in internationalem Gewässer aufgebracht.

Um die strengeren Kontrollen schmackhaft zu machen, werden den unterzeichnenden Staaten exklusive Fangzonen mit Sonderquoten zugesprochen. Wenn das Heimatland eines Trawlers nicht gegen gemeldete Verstöße vorgeht, haben die Inspektoren das Recht, so lange an Bord zu bleiben, bis das Boot im nächsten Hafen festgemacht hat, wo dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Drei Jahre und sechs Verhandlungsrunden hat es gebraucht, bis das Vertragswerk stand. Unterschiedlichste Interessen mußten unter einen Hut gebracht werden. Länder wie Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen und Rußland sahen in dem Abkommen eine willkommene Gelegenheit, ihre Hoheitsgewässer faktisch auf mehr als 200 Meilen auszuweiten, um auf internationale Gewässer spezialisierte Länder – die „Distant Water Fishing Nations“ – wie Japan, Korea und China zu verdrängen. Die USA und die EU nahmen bei den Verhandlungen eine Mittelposition ein. Sie fischen nach Beständen in eigenen Hoheitsgewässern und auf hoher See.

Noch ist das Kompromißwerk nicht gültig, dazu müssen insgesamt 30 Nationen unterzeichnen. Von den sechs Großen – Japan, Polen, Südkorea, Rußland, Taiwan und Spanien –, die 90 Prozent aller Fänge aus internationalen Gewässern anlanden, hat bisher nur Rußland unterschrieben. Die spanische Unterschrift allerdings fehlt aus einem einfachen Grund. Innerhalb der EU ist man sich bisher noch nicht einig geworden, wer unterschreibt: nur die einzelnen Länder, nur die EU-Kommission oder alle zusammen.