Raffen statt wallraffen

Karlsruhe (dpa) – Prinzessin Caroline von Monaco hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Sieg über Illustrierte wegen irreführender Darstellungen errungen. Der VI. BGH-Zivilsenat hob jetzt ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 22. September 1994 teilweise auf und wies die Sache zur Neuverhandlung an das Berufungsgericht zurück. Die Prinzessin kann nun mit einem deutlich höheren Schmerzensgeld für Veröffentlichungen rechnen, die den Eindruck erweckten, sie habe Brustkrebs. Das OLG hatte ihr bisher nur Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 20.000 Mark zuerkannt. Die Illustrierten frau aktuell und Neue Welt hatten im Januar 1994 damit getitelt: „Caroline – Tapfer kämpft sie gegen Brustkrebs“ und „Hilfe für Millionen Frauen. Caroline – Kampf gegen Brustkrebs“. Im Innern der Zeitschriften erfuhren die Leser dann, daß sich die Fürstentochter für Vorsorgeuntersuchungen gegen Brustkrebs einsetzt. Das Hamburger OLG verurteilte den Verlag Welt am Sonnabend GmbH – eine Tochter der WAZ-Gruppe – zur Zahlung von insgesamt 20.000 Mark, die Klägerin hatte jedoch 100.000 Mark verlangt.

Der BGH verwies in seiner Entscheidung auf ein Urteil vom November 1994. Auch damals hatte Prinzessin Caroline bei einem Rechtsstreit mit dem Burda-Verlag um Veröffentlichungen aus ihrem Privatleben gesiegt. Nach dem Grundsatzurteil können in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte Prominente wesentlich höhere Schmerzensgelder verlangen als bisher.