Landowsky ist Gesetzesbrecher auf Zeit

■ CDU-Fraktionschef will sich doch an geltendes Recht halten und Vorstandsposten demnächst wechseln. Landowsky reagierte offenbar nur auf öffentlichen Druck. Er erhält weiterhin 600.000 Mark Jahresgeha

CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky will nun doch seinen Vorstandsposten bei der Bankgesellschaft Berlin räumen – und damit dem Gesetz Genüge tun. Da er mit der Fusion der Tochterunternehmen Berliner Hyp und Braunschweig-Hannoversche Hypotheken-Bank AG Hannover betraut sei, werde er nicht sofort, aber spätestens im Juni aus dem Vorstand der Bankenholding zurücktreten, um Vorstandssprecher der dann fusionierten Hypothekenbanken zu werden, sagte Landowsky gestern. Als Vorstandssprecher wird er weiterhin ein Jahresgehalt von rund 600.000 Mark beziehen.

Zeitungsberichte, laut denen er den Vorstand der Bankenholding nicht verlassen werde und damit gegen das Landesparteiengesetz verstoße, seien aufgrund einer „mißverständlichen Äußerung“ entstanden. Er habe nie beabsichtigt, im Vorstand der Bankenholding zu bleiben – auch dann nicht, wenn CDU-Abgeordneter Heinz- Viktor Simon mit einer Klage gegen das Landeswahlgesetz gewinnen sollte.

Simon weigert sich trotz Annahme seines Abgeordnetenhausmandats, den Vorstandsvorsitz der Wohnungsbaugesellschaft Gehag abzugeben. Das Landeswahlgesetz verbietet aber die gleichzeitige Ausübung von Mandat sowie Vorstands- oder Geschäftsführerposten bei Gesellschaften, die mehrheitlich dem Land Berlin gehören. Der Gesetzgeber will so dafür Sorge tragen, daß Abgeordnete die Regierung kontrollieren.

Landowsky war mit seiner gestrigen Darstellung allerdings wenig überzeugend, nie mit dem Gedanken gespielt zu haben, den Vorstandsposten in der Holding zu behalten. Die Welt hat Landowsky nämlich bereits in der Dienstagausgabe mit den Worten zitiert: „Ich will abwarten, was die rechtliche Klärung in den nächsten zwei bis drei Monaten ergibt.“ Landowsky hätte diese Äußerung also bereits am Dienstag und Mittwoch dementieren können. Ihm kann der Zeitungsbericht auch nicht entgangen sein, denn diverse Journalisten fragten bei der Bankenholdung wie auch bei CDU-Fraktionssprecher Kauffmann nach dem Sachverhalt. Landowsky ließ über seinen Sprecher nur ausrichten, er werde sich erst am Donnerstag zu der Angelegenheit äußern.

Die Bündnisgrünen warfen gestern dem CDU-Fraktionschef und Simon „eine neue Form des Wahlbetrugs“ vor. Sie forderten Parlamentspräsident Herwig Haase (CDU) erstmals auf, beide Abgeordnete zur Mandatsniederlegung zu bewegen. Parlamentarier dürften nicht Unvereinbarkeitsregelungen mißachten und rücksichtslos in das eigene Portemonnaie wirtschaften.

Die grüne Fraktionsvorsitzende Sibyll Klotz und ihre Stellvertreterin Renate Künast wollen in der nächsten Abgeordnetenhaussitzung am 25. Januar eine Verschärfung des Landeswahlgesetzes vorschlagen. Es soll nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob die Unvereinbarkeitsregel bei einem Abgeordneten durchgesetzt werden kann oder nicht. Dirk Wildt