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Telefon bleibt sauber

■ Telefonnummern: Speichern begrenzt

Bremen (taz) – Telefonrechnungen dürfen ab sofort keine vollständige Auflistung der angerufenen Nummern mehr enthalten. Weil die Telekom ihren Einspruch in einem Revisionsverfahren kurz vor der für gestern angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen hat, ist ein entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig. Höchstens vier Tage nach einem Telefongespräch muß die Telekom deshalb nun die zunächst gespeicherte vollständige Nummer löschen und darf nur noch die um die letzten drei Ziffern verkürzte Nummer weiterverwenden.

Bereits 1991 hatten zwei Bremer Rechtsanwälte gegen die Speicherung der Verbindungsdaten ihrer neuen ISDN-Telefone geklagt. Während die Telekom zunächst behauptet hatte, die vollständige Nummernspeicherung sei „aus technischen Gründen“ nicht zu vermeiden, mußte sie im Sommer vor dem Bremer OVG einräumen, daß die Verkürzung um die letzten drei Ziffern technisch kein Problem sei. Dirk Asendorpf

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