Kommentar
: Peinlich

■ Von Bocks Unordnung hatte System

Nach dem Gutachten Litzigs gibt keinen Zweifel mehr: Hans-Georg von Bock und Polach war ein Staatsanwalt, dessen Ermittlungsmethoden mehr als merkwürdig waren – vor allem wenn es um die Verfahren von Abgeordneten ging. Schon im Falle von Helmut Pflugradt (CDU), der unter dem Verdacht steht, einen jungen Mann sexuell genötigt zu haben, hatte von Bock nachweislich schwere Verfahrensfehler begangen – von einem Kaliber, die das Strafverfahren hätten aushebeln können. Doch von Bock redete sich mit fadenscheinigen Argumenten heraus und sah sich sogar rehabilitiert, nur weil ihm Strafvereitelung im Amt nicht nachzuweisen war.

Doch jetzt zeigt sich immer deutlicher, daß von Bocks Unordnung doch System hatte. Er ließ Verfahren liegen von Pflugradt (CDU), Gärtner (SPD) oder dem Bürgerschaftsabgeordneten J. Henry Wilhelms (CDU), der versucht haben soll, sich eine Privatreise vom Finanzamt erstatten zu lassen. Obwohl es sich um ein sogenanntes Offizial-Delikt handelt, daß verfolgt werden muß, stellte von Bock ein.

Daß diese Verfahrensweise allen Abgeordneten nicht gerade zum Nachteil gerieten, versteht sich von selbst. Doch von Bock verschleppte auch anderes. Das wirft einen Blick auf seine Arbeitsmotivation, mit der es offenbar nicht zum Besten stand. Von Bock wollte offenbar weg – wer konnte ihm besser dabei helfen als Politiker, die ihn in bester Erinnerung behalten hatten. Kerstin Schneider