Brechen ohne Ende

■ Oberstaatsanwalt soll ermitteln

Von einem neuerlichen Fall der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln berichtete gestern das Antirassismus-Büro. Dabei wurde, so der Vorwurf der Initiative, gegen mehrere Verfügungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes Jan Frischmuth verstoßen:

Am 3.5.95 hatte dieser bestimmt, eine Exkorporation sei nurmehr bei einem „eindeutigen Verdacht“ vorzunehmen. Der aber war nachweislich bei dem westafrikanischen Jugendlichen, dem nach der Festnahme am 4.12. gegen seinen Willen das Brechmittel verabreicht wurde, nicht gegeben. Bei der Exkorporation fand man keine Drogen. Ebensowenig wie am 18.1.95, als der Jugendliche schon einmal mit der Zwangsmaßnahme konfrontiert worden war.

Das Antirassismus-Büro bemängelt weiter, daß entgegen Frischmuths Verfügung weder eine Vor- noch eine Nachuntersuchung des Jugendlichen erfolgte. Auch die einstündige Beobachtungszeit nach der Behandlung sei von dem ärztlichen Mitarbeiter des Beweisscherungsdienstes nicht eingehalten worden. Außerdem wurde das Brechmittel nicht ganz aus dem Körper entfernt. Der Betroffene habe bis in die Nacht unter heftigen Brechattacken und Durchfall gelitten. Noch Tage später klagte er über Schmerzen in Hals und Brustkorb.

Das Antirassismus-Büro nahm den Vorfall zum Anlaß, den Leitenden Oberstaatsanwalt in einem Brief aufzufordern, Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten und den Arzt einzuleiten. Im übrigen solle er die umstrittenen Brechmittelvergabe endgültig unterbinden. Darüberhinaus bat die Initiative die Bremer Ärztekamer um berufsrechtliche Maßnahmen und die Gesundheitssenatorin um dienstrechtliche Schritte gegen den Leiter des Rechtmedizinischen Institutes, Dr. Birkholz, sowie gegen seine Mitarbeiter. dah