Sonderschule ab Klasse 7

■ Ende der Kooperation für geistig Behinderte gestrich

Mit dem gemeinsamen Unterricht von geistig Behinderten und nichtbehinderten Kindern wird an Bremer Schulen künftig ab der siebten Klasse Schluß sein. Für eine weitere Fortführung des Kooperationsmodells müßten über 20 Millionen Mark für behindertengerechte Baumaßnahmen aufgebracht werden – aus Geldmangel hat die Bildungsdeputation gestern beschlossen, daß die geistig behinderten SchülerInnen ab Klasse 7 getrennt von ihren bisherigen SchulkameradInnen in Sonderschulen unterrichtet werden müssen. Ausnahme: Die beiden Kooperationsklassen an der Regensburger Straße werden fortgeführt.

Derzeit werden rund 100 geistig behinderte Kinder – vor allem im Grundschulbereich und in der Orientierungsstufe – gemeinsam mit nichtbehinderten in ganz „normalen“ Schulen unterrichtet. Ein bisher einzigartiges Modell, das allseits akzeptiert wird. Die Fortführung dieser Kooperation der Schule für geistig Behinderte mit allgemeinen Schulen bis zur 10. Klasse bleibt weiterhin bildungspolitisches Ziel, wird aber praktisch eingefroren. Das grüne Deputationsmitglied Lisa Wargalla nannte dies den „Einstieg zum Ausstieg“ und ein „Begräbnis dritter Klasse.“

Gescheitert ist die Fortführung an fehlenden Mitteln für zwei Anbauten an den Schulen Regensburger und Ronzelenstraße. Jetzt muß stattdessen die Schule Am Wandrahm, eine von drei Sonderschulen für geistig Behinderte, saniert werden. Derzeit sind zwei Drittel des Gebäudes, darunter das Therapiebad und alle Fachwerkräume, gesperrt. „Immerhin wurde die Kooperation für die Klassen 5 und 6 gesichert“, kommentierte Schulleiterin Ursula Gallenkamp-Behrmann den Beschluß. Vor allem den Eltern müsse endlich verläßlich gesagt werden, wo sie ihre Kinder unterrichten lassen können. skai