Fahndungserfolg geht vor Pressefreiheit

■ Bundesgerichtshof rechtfertigt taz-Durchsuchung wegen Bekennerbrief

Berlin (taz) – Wieder wird ein Stück Pressefreiheit abgebaut: Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung eine Beschwerde der taz, mit der die Zeitung gegen die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Privatwohnungen sowie gegen die Beschlagnahme von Bekennerschreiben vorgehen wollte. Die taz hatte am 18. September Auszüge aus einer Erklärung der Berliner Gruppierung „K.O.M.I.T.E.E.“ veröffentlicht. Darin hatten sich die Linksradikalen zu einem fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlag auf ein Abschiebegefängnis bekannt und als Konsequenz aus dem „Debakel“ ihre Selbstauflösung erklärt. Um das Orginal des Bekennerschreibens sicherzustellen, ließ die Bundesanwaltschaft am 29. September taz-Redaktionsräume und die Wohnungen zweier Redakteure durchsuchen.

Der dritte Strafsenat des BGH erkennt in seinem Beschluß zwar an, daß es ein journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und daraus abgeleitet auch eine „Freistellung von Beschlagnahmen“ für Medien gibt. Nur soll das in diesem Fall nicht gelten. Die Pressefreiheit finde ihre Grenzen dort, heißt es in dem Beschluß, wo sie „auf das Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung und der gerechten Ahndung schwerer Straftaten trifft“. Die Polizeiaktion von Ende September wird auch damit gerechtfertigt, „daß es sich bei der Abfassung der Erklärung und deren Weitergabe an die Presse um eine Aktion zur Täuschung der Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel handelt, den Tatverdacht von den Beschuldigten abzulenken“. So dürftig wie die Behauptung sind die dazu angeführten Indizien. Ermittelt wird im Zusammenhang mit dem „K.O.M.I.T.E.E.“ gegen drei Männer und eine Frau. Die Täuschung soll darin bestehen, daß die Gruppe sich in dem Schreiben als „Männercombo“ bezeichnet. taz-Anwalt Ströbele sprach gestern von einer „Bestätigung der restriktiven Rechtsprechung zur Freiheit der Berichterstattung“. Die taz will den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Wolfgang Gast