Scheu vor Zeiterfassung

■ Elektronische Stechuhren kommen im öffentlichen Dienst trotz Vertrag noch nicht verändert

Im Mai vergangenen Jahres war nach langen Vorwehen die Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung im bremischen Öffentlichen Dienst mit einer Dienstvereinbarung zwischen Gesamtpersonalrat und Senatskommission für das Personalwesen (SKP) geregelt worden. Doch bis heute hat dieses Verhandlungsergebnis zur Aufstellung keiner einzigen neuen elektronischen Stechuhr geführt. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor.

Zwar wird bereits in 12 der 127 bremischen Dienststellen die Arbeitszeit elektronisch erfaßt, dies war allerdings auch schon vor Inkrafttreten der Dienstvereinbarung so. Alle anderen Ämter warten erstmal ab, zu welchem Ergebnis die Ausschreibung für die neuen elektronischen Stechuhren führt.

Für die elektronischen Stechuhren hat die Stadt Bremen bisher knapp 400.000 Mark ausgegeben. Dies sei jedoch eine lohnende Investition, so die Senatsantwort auf die Kleine Anfrage. Denn mit der elektronischen Erfassung der Arbeitszeit entfällt die Nachbearbeitung von Arbeitszeit-Zetteln, die bisher von Hand geschehen mußte. Für 10.000 MitarbeiterInnen des Öffentlichen Dienstes würde dies zu einer rechnerischen Ersparnis von 1,88 Millionen Mark im Jahr führen. Ase