Datenschützer bestätigt Bespitzelung

■ Im bayerischen Landsberg wurden Flüchtlinge von privaten Wachschützern überwacht. Datenschutzbeauftragter Vetter: „Das ist unzulässig“

Berlin (taz) – Jetzt bekommen die bayerischen Behörden es amtlich: Die Überwachung von Asylbewerbern im Freistaat ist kein Einzelfall. So lautet das vorläufige Untersuchungsergebnis des bayerischen Datenschutzbeauftragten Reinhard Vetter.

Aufgrund von taz-Recherchen hat Vetter am Donnerstag das Erstaufnahmelager für Asylbewerber in Landsberg am Lech überprüft. Dort hatte ein privater Sicherheitsdienst Flüchtlinge außerhalb des Heimgeländes bespitzelt. Außerdem hatten Wachschützer der selben Firma die Ausgangszeiten der Asylbewerber registriert. Der Träger der Einrichtung, die Regierung von Oberbayern, wollte zunächst nur zwei Überwachungsfälle zugeben.

„Die Observation außerhalb des Heimgeländes geschah offenbar ohne Wissen der Heimleitung“, so Datenschützer Vetter. Der Wachschutz habe einem „Auftragsexzeß ohne Rechtsgrundlage“ gefrönt.

Bezüglich der Kontrolle der Ausgangszeiten von Flüchtlingen wurde Vetter gleich in mehreren Fällen fündig. Nach einer Messerstecherei in einem Landsberger Lokal seien die Ausgangszeiten über drei Wochen lang generell festgehalten worden – im Auftrag von Heimleiter Rolf Cavelius. Vetter: „Das halte ich für unzulässig.“

An fünf Tagen seien wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und auf Bitten des Sozialamtes hin zwischen fünf und sieben Uhr morgens Asylbewerber beim Verlassen des Heimes registriert worden. „Das ist nicht ganz unvertretbar“, räumt Vetter ein. Eine endgültige Beurteilung behält er sich vor.

Karl Stadelmayr, Sprecher der Regierung von Oberbayern, windet sich weiter. Trotz des Datenschutzberichts behauptet er nach wie vor gegenüber der taz, Heimleiter Cavelius habe nie eine Kontrolle der Ein- und Ausgangszeiten angeordnet.

Daß auch in München Flüchtlinge bespitzelt werden, bestreitet Stadelmayr ebenfalls. Er sei allerdings zu einer Untersuchung bereit, um die Vorwürfe zu prüfen. In München stehen das Erstaufnahmeheim in der Untersbergstraße sowie die Gemeinschaftsunterkunft in der Schleißheimer Straße unter ständiger Bewachung eines privaten Wachschutzes. Die Sprecherin des bayerischen Flüchtlingsrats hatte den Wachschützern unzulässige Bewachung, Bespitzelung und Machtmißbrauch vorgeworfen. hek/bam