Ein Mißverständnis?

■ Flughafen: Kamerunischer Student zu Unrecht an Einreise gehindert

Gestern hat beim Jugendsozialwerk in Kassel ein Deutschkurs begonnen. Der Kameruner Ernest Tamagni war für diesen Lehrgang „ordnungsgemäß eingeschrieben“, bestätigte gestern der für Deutschkurse zuständige Sozialarbeiter Karl Heinz Grede. Tamagni wird jedoch nicht daran teilnehmen können. Eifrige Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) hatten ihn am 29. Dezember am Hamburger Flughafen zurückgewiesen – trotz gültigen Visums. Seine Einschreibung für den Sprachkurs hatten sie kurzerhand als Fälschung deklariert, das Visum ungültig gestempelt und Tamagni nach Kamerun zurückgeschickt (taz berichtete).

Irgendwo scheine es da ein Mißverständnis gegeben zu haben, meint BGS-Pressesprecher Joachim Haag. Zumindest könne er das nicht ausschließen – genaueres wisse er aber erst am Freitag. Tamagni muß derweil die Folgen des „Mißverständnisses“ ausbaden: Nicht nur den Deutschkurs, auch das angestrebte Studium der Elektrotechnik kann er zum jetzigen Zeitpunkt vergessen. Sein Hamburger Anwalt Mahmut Erdem will ihn zwar ermutigen, ein neues Visum zu beantragen. Er bezweifelt allerdings, daß dem Antrag „nach dieser Sache in Deutschland“ Erfolg beschieden sein wird.

Mit einer Feststellungsklage will Erdem das rechtswidrige Vorgehen der BGS-Beamten belegen. Wenn jemand mit einem gültigen Visum einreise, erklärt Erdem, werden die Voraussetzungen für dessen Erteilung üblicherweise nicht noch einmal überprüft. Die Behandlung seines Mandanten habe rassistische Gründe, ist er überzeugt: „Mit einer anderen Hautfarbe wäre ihm das nicht passiert.“

Als „völlig üblich“ beschreibt hingegen Haag diese Kontrolle, weil bei der Beantragung von Visa häufig mit fingierten Schreiben gearbeitet werde und die Botschaften nicht über die selbe Sachkenntnis verfügten wie die Beamten vor Ort. Die hatten in Tamagnis Fall sachkundig „Totalfälschung“ diagnostiziert – Mißverständnisse nicht ausgeschlossen. Stefanie Winter