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Gericht contra Senat

■ Regierung muß Polizeiakten vorlegen / Bürgerschaft reagierte höchst erfreut

Polizeiakten ans Licht der Öffentlichkeit! Und zwar subito! Diese Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts löste gestern zweierlei aus: Fraktionsübergreifenden Jubel bei den Bürgerschaftsabgeordneten und hektisches Suchen des Senats nach einem Weg vors Verfassungsgericht.

Findet das Regierungsgremium diesen Pfad nicht, ist es nach dem Urteil gezwungen, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) Polizei sämtliche 1800 angeforderten Akten (fast) bedingungslos vorzulegen. Der Senat hatte die Papiere nur gegen die Zusicherung zur Verfügung stellen wollen, daß sie lediglich in geheimer Sitzung verwendet würden. Dagegen hatte der PUA geklagt und die sofortige Beschlagnahme der Akten beantragt, um die Vorwürfe gegen die Polizei wegen rechtswidriger Übergriffe gegen AusländerInnen und DemonstrantInnen klären zu können.

Einzige – aber vom PUA bisher auch nicht bestrittene – Einschränkung des Amtsgerichts: Informationen, die insbesondere Datenschutzrechte Betroffener tangieren könnten, müssen dem PUA nicht zur Verfügung gestellt werden.

Die SPD-Fraktion freute sich gestern vor allem darüber, daß „das Gericht eindeutig klar gestellt hat, daß die Verfahrensherrschaft einzig und allein beim Untersuchungsausschuß liegt“, der Senat dem Parlament somit nicht länger Kontrollrechte beschneiden könne. CDU-Fraktionschef Ole von Beust rühmte die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. Die „erprobte List des Senats, die Ermittlungsarbeit von Untersuchungsausschüssen zu behindern“, werde durch das Urteil wesentlich erschwert.

Innensenator Hartmuth Wrocklage reagierte dagegen leicht verbittert: Rechtsauffassung des Senats sei es nach wie vor, daß diese Grundsatzentscheidung nicht vors Amtsgericht, sondern vors Verfassungsgericht gehöre. Man werde prüfen, welche Rechtsmittel eingelegt werden können. uex

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