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Senat zündet wieder

■ Millerntor-Hochhaus darf gesprengt werden / GAL: Stimmt ja gar nicht

Das Millerntorhochhaus kann gesprengt werden, „es besteht weder Grund noch rechtliche Handhabe, die erteilte Genehmigung zurückzunehmen oder zu widerrufen.“ Diese Fazit zieht der Hamburger Senat in einem von der Bürgerschaft angeforderten Bericht zur Asbestsanierung des Hochhauses, der gestern den Vorsitzenden der vier Parlamentsfraktionen übergeben wurde.

Das neunseitige Papier soll die Abgeordneten davon überzeugen, daß die vor zehn Tagen auf Initiative der Statt Partei vom Parlament beschlossene Verschiebung der Sprengung unnötig und überflüssig war. Dank der umfassender Sanierungserfolgskontrollen bestehe „kein Grund zu der Annahme, daß bei einer Sprengung des Hochhauses am Millerntor Asbest in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise freigesetzt wird“.

Ob die vier Fraktionen sich dieser Sicht der Dinge anschließen, stand gestern abend bis Redaktionsschluß noch nicht fest. Nur die GAL teilte mit, daß ihre Bedenken gegen die Sprengung nicht ausgeräumt worden sind. Der Senatsbericht mache vor allem deutlich, daß die Asbest-Vorschriften auch in Hamburg nicht besonders detailliert sind. In dem Papier selbst heißt es dagegen ein wenig prahlerisch, „daß Hamburg über die detailliertesten Vorschriften aller Bundesländer“ verfügt.

Bemerkenswert: Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird in dem Papier zwar als eine von drei einschlägigen Vorschriften benannt. Im Unterschied zu den beiden anderen – Hamburgische Bauordnung und Technische Baubestimmung Asbest – wird aber in dem Bericht nicht erläutert, auf welchem Wege dem Gesetz bei den Sanierungsmaßnahmen Rechnung getragen wurde.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthält ein Minimierungsgebot, dem nach Einschätzung eines Münchener Asbestsachverständigen (taz berichtete) eine Sprengung kaum gerecht werden könne. uex

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