Kein Rückenwind für Windkraft

■ Warum geht es mit der Windenergie in Bremen nicht voran? / Ergebnisse eines Workschops mit Behörden und Bankern

„Wer garantiert uns eigentlich, daß die Baugenehmigung für eine Windkraftanlage wirklich Bestand hat? Überall nimmt doch der Widerstand von Nachbarn gegen die rotierenden Flügel zu.“ So skeptisch wie diese Nachfrage eines Kundenbetreuers der Bremer Landesbank waren viele Fragen, die in dieser Woche auf einem Workshop zum Thema „Windenergie in Bremen“ in der Börse gestellt wurden. Rund 40 MitarbeiterInnen aus Behörden, Banken, Ingenieurbüros, den Stadtwerken und der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft hatten sich auf Einladung der „Arbeitsgemeinschaft Wind Bremen“ (AWB) zusammengefunden, um zu klären, warum es in Bremen nicht vorwärts geht mit dieser sauberen Art der Energiegewinnung.

Die wohl wichtigste Ursache hatten die Workshop-TeilnehmerInnen mit ihren skeptischen Nachfragen selber demonstriert. „Stellen Sie sich mal vor, in Bremen müßte zum ersten Mal ein Fahrstuhl genehmigt werden“, erklärte der AWB-Mitarbeiter und frühere Ortsamtsleiter Mitte/Östliche Vorstadt, Hucky Heck, „was meinen Sie, was da im Genehmigungsverfahren alles für Bedenken vorgetragen würden: Was ist, wenn das Seil reißt, wer bürgt für den Verdienstausfall von Passagieren, die bei Stromausfall steckenbleiben usw. usw.“

Genauso verhielten sich die Bremer Behörden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen: „Jeder schreibt eine neue Frage in die Akte und gibt sie weiter“, weiß Heck. Das Ergebnis ist ein Investitionsstau von rund 70 Millionen Mark. Denn das Interesse von ökologisch gesinnten Investoren an der Windkraft ist enorm. 50 Bauanträge sind in Bremen gestellt und warten auf einen Bescheid.

Doch Genehmigungen werden bisher sogar in Gegenden nicht erteilt, in denen die großen Räder bestimmt niemanden stören würden. Zum Beispiel am Rand der Baggergutdeponie im Niedervieland: Das Gelände ist sowieso als Erweiterungsfläche reserviert, Häuser stehen nicht in der Nähe. Trotzdem geht es mit der Genehmigung der beantragten Windkraftanlagen nicht voran. „Es heißt, die Fläche würde vielleicht irgendwann für die Erweiterung der Baggergutdeponie gebraucht“, sagt Heck, „dabei würde uns schon ein Vertrag über 15 Jahre reichen, bis dahin hat sich die Investition nämlich längst amortisiert.“

Immerhin hat das Umweltressort im Dezember ein „Rahmenkonzept“ für die Windenergienutzung in Bremen vorgestellt (taz vom 19.12.). Sieben Gebiete sind darin vom Rekumer Berg ganz im Norden bis zur Hemelinger Marsch im Süden als vorrangige Gebiete zur Windenergienutzung ausgewiesen. Und auch bundesweit wird sich die Rechtslage für den Bau von Windenergieanlagen in absehbarer Zeit verbessern. Dann sollen sie überall gebaut werden dürfen – nicht nur wie bisher auf den eigens im Flächennutzungsplan dafür ausgewiesenen Grundstücken. „Und ob ein Bebauungsplan am Ende auch bei Einwendungen von Nachbarn Bestand hat oder nicht, ist bei Windkraftanlagen nicht anders als bei jedem Einfamilienhaus auch“, versuchte der Justitiar des Bauressorts, Reinhard Viering, den besorgten Banker zu beruhigen.

Ase