DGB-Vorstand als Unternehmer

■ Fristlose Kündigungen gegen Betriebsräte. Erste Niederlage vor Arbeitsgericht. Streit unter „Kollegen“

Düsseldorf (taz) – Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) fliegen wieder einmal die Fetzen. Mit fristlosen Kündigungen sucht die DGB-Spitze gleich zwei Betriebsräte im eigenen Haus loszuwerden. Der erste Versuch scheiterte am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf auf ganzer Linie. Allein die Aktenlage reichte dem Gericht, um das fristlose Kündigungsbegehren des DGB-Bundesvorstands gegen den stellvertretenden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates, Peter Bauer, zurückzuweisen.

Der DGB-Bundesvorstand wirft Bauer vor, rechtswidrig zu einer Betriebsversammlung eingeladen und Mitglieder der Vorstandsverwaltung im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung der Kungelei bezichtigt zu haben. Letzteres bestreitet Bauer.

Den Hintergrund des aktuellen Kündigungsbegehrens bildet der Streit um die vom Gesamtbetriebsrat für den 16. Januar in Bad Breisig einberufene bundesweite Betriebsversammlung. Der Betriebsrat wollte die dortige Klausurtagung des gesamten DGB-Bundesvorstands nutzen, um mit den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften über die Art und den Umfang des Arbeitsplatzabbaus beim DGB zu diskutieren. Dieses Ansinnen brachte den geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand in Wallung: Schriftlich teilte das für Personal zuständige Vorstandsmitglied Günter Dickhausen dem Betriebsrat mit, die bundesweite Betriebsversammlung verstoße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und stelle „eine Aufforderung zur Arbeitspflichtverletzung der Beschäftigten dar“. Wer der Einladung folge leiste, bringe sich deshalb in die Gefahr, seinen Arbeitsplatz durch eine „verhaltensbedingte Kündigung“ zu verlieren.

Gleichzeitig kündigte Dickhausen an, der DGB-Vorstand werde die Einladungen nicht verschicken. Sollte der Betriebsrat auf anderem Wege zu „einer derartig den Betriebsfrieden verletzenden Veranstaltung“ einladen, drohte Dickhausen die Einleitung „arbeitsrechtlicher Maßnahmen“ an.

So rabiat gehen selbst viele Privatkapitalisten nicht mit ihren Arbeitnehmern um. Vom Betriebsstandort unabhängige bundesweite Betriebsversammlungen hat es immer wieder gegegen. Etwa im Zusammenhang mit der Hoesch- Krupp-Fusion in der Dortmunder Westfalenhalle. Mit Genehmigung des Hoesch-Vorstands.

Anders die DGB-Gewaltigen. Besonders rücksichtslos ging dabei offenbar der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Landesbezirks, Dieter Mahlberg, vor. Als die Betriebsratsvorsitzende des Landesbezirks, Anja Gierschke, die Einladungen verschicken wollte, rastete Mahlberg nach deren Angaben aus. „Unter Anwendung körperlicher Gewalt“ habe der ihr die Briefe abgenommen.

Unstrittig ist: Den Postklau durch Mahlberg hat es gegeben. Nur die Gewaltanwendung bestreitet der als cholerisch bekannte DGB-Boß. Weil die Betriebsrätin ihm durch ihre Äußerungen einen „unübersehbaren Schaden“ zugefügt habe, bekam sie die fristlose Kündigung. Am 31. Januar steigt der zweite Akt im DGB-Stück: „Kollegen“ gegen „Kollegen“. Walter Jakobs