Konzerne verlieren Kampf gegen Windmühlen

■ Bundesverfassungsgericht läßt Strombosse im Urteil zum Ökostrom abblitzen

Berlin (taz) – Deutschland bleibt Windkraft-Europameister. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es in seiner gestern veröffentlichten Entscheidung ab, den gesetzlich vorgeschriebenen Preis von 17,2 Pfennig für eine Kilowattstunde Ökostrom zu kippen. Betreiber von Windrädern und Wasserkraftwerken können weiter unbegrenzt Strom zu diesem lukrativen Preis an die Energieversorger liefern.

Der Bundestag hatte im Jahr 1990 das Stromeinspeisegesetz beschlossen, das die Stromkonzerne zwingt, ökologisch erzeugten Strom abzunehmen und dafür 80 Prozent des durchschnittlichen Strompreises für Endverbraucher zu zahlen. Die Regelung sorgte für einen Windkraftboom. Seit 1991 haben Private und Unternehmen eine Milliarde Mark investiert.

Die Stromkonzerne, die sich gegen den Wind- und Wasserkraftboom nicht mehr zu helfen wußten, hatten es im vergangenen Jahr schließlich mit einem kalkulierten Gesetzesbruch versucht. Unter dem Beifall der Branche hatten das Badenwerk und die Kraftwerke Rheinfelden Ökostromlieferanten einfach nicht bezahlt. Erst als die Ökostromer mit dem Staatsanwalt drohten, nahmen die Unternehmen die Zahlungen wieder auf. Die ausstehenden Beträge sind noch immer nicht überwiesen.

Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschäftigung mit dem Anliegen der Strommonopolisten ab. Die Verfassungswidrigkeit könne nicht geprüft werden, weil gar nicht klar sei, ob die gesetzliche Preisfestlegung überhaupt eine verfassungsrechtlich relevante Abgabe sei. Die Konzerne kündigten an, den juristischen Kampf gegen den Ökostrom weiterzuführen.

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