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Senat muß Kita-Streit entscheiden

■ Was sollen Sozialhilfe-EmpfängerInnen für einen Kita-Platz zahlen? Koalitionsstreit im Senat

Auf der Senatssitzung dieser Woche muß die Koalition eine harte Nuß knacken: Ein Kompromiß in der Kitagebühren-Frage soll gefunden werden. Gleich mit zwei Entscheidungs-Vorlagen mußte die zuständige Sozialsenatorin die Landesregierung begrüßen: Unter dem Datum des 15. Januar trug sie ihren Vorschlag vor, so wie er nach dem bisherigen Beratungen und Kompromissen formuliert wurde. Unter dem Datum vom 17.1. mußte sie nachtragen, daß der Finanzsenator keineswegs einverstanden ist mit der von ihr geplanten Gebührenerhöhung: Er will mehr.

Die beiden Koalitions-Fraktionen im Parlament haben bei dem Versuch, sich im Vorfeld zu verständigen, kapituliert und der Landesregierung die Entscheidung überantwortet. Und dies, obwohl es um ein Gesetz geht, das eine Mehrheit in der Bürgerschaft finden muß und für das die Legislative auch verantwortlich ist.

45 Mark sollen die Sozialhilfe-Empfängerinnen als Mindest-Beitrag zahlen und auch die Geringverdienerinnen, so das letzte Kompromißangebot der SPD-Sozialpolitikerinnen an den Koalitionspartner. Elke Steinhöfel, Sprecherin der Sozialdeputation: „Die Fachdeputierten werden schwerlich einer anderen Lösung zustimmen.“ Auch die Fach-Kolleginnen der CDU hat sie dabei im Blick. Ein Gebühren-Gesetz, das in der Bremischen Bürgerschaft nicht auch die Zustimmung der Fachdeputierten findet, wäre in der Tat eine peinliche Angelegenheit.

Die 45 Mark statt bisher 41 Mark gelten für einen Ganztags-Kita-Platz mit Mittagessen. Für Halbtagsangebote ohne Mittagessen soll der Minimalbetrag von 10 auf 11 Mark im Monat angehoben werden, wenn es nach der SPDgeht.

Fast einig sind sich die Koalitionäre darin, wie der Satz für die höheren Beitrags-Gruppen aussehen soll: Bei einem durchschnittlichen Netto-Einkommen von 4.000 Mark zum Beispiel und zwei Kindern würde der Kita-Betrag von 230 auf knapp 300 Mark steigen.

Finanzsenator Ulrich Nölle hat ungeachtet der seit Wochen geführten Verhandlungen jüngst den ursprünglichen CDU-Vorschlag wieder aus der Tasche gezogen: 60 Mark sollte der Grundbetrag für das SPD-Klientel, Sozialhilfeempfängerinnen und Geringerdienerinnen, seiner Ansicht nach sein. „Ein Stück absurdes Theater“, sagt dazu Elke Steinhöfel, wie sich der Finanzsenator in andere Ressorts einmischt, ohne deren fachliche Argumente zu würdigen. Vor jedem Gericht, davon ist Steinhöfel überzeugt, würde ein solcher Betrag zudem schnell als „unzumutbar“ zurückgewiesen. Denn nach dem Jugendhilfegesetz dürfen nur „zumutbare“ Gebühren erhoben werden, und „zumutbar“ ist nach einschlägigen Urteilen das, was eine Frau mit niedrigem Einkommen ohne das Kita-Angebot an Mehrkosten hätte. Das sind, davon ist Steinhöfel überzeugt, vielleicht 45 Mark, aber nicht 60 Mark.

Der Finanzsenator hat die Sozialsenatorin auch ausrechnen lassen, was es einbringt, wenn alle Beitrags-Gruppen so angehoben würden wie die Sozialhilfe-Empfänger (m 46,3 Prozent). Nicht vier, sondern mehr als 7 Millionen kämen damit in die Staatskasse, statt 230 Mark müßte unsere Durchschnittsfamilie 340 Mark fürs erste Kind bezahlen. „Der Senator für Finanzen ist der Auffassung, daß ... die Beitragsbemessung so gestaltet werden sollte, daß ein Maximum an Einnahmen erzielt wird“, schreibt die Sozialsenatorin süffisant. Mit dem einträglichen Vorschlag der prozentual gerechten Erhöhung würde allerdings gerade das CDU-Wählerklientel getroffen. K.W.

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