„Zusätzliche Kosten“

■ Transrapid: Hamburg muß kräftig zahlen

Vier Jahre sind für viele Politiker zu lang, um sich an ihre Bekenntnisse zu erinnern: „Der Transrapid kann nur unter den Voraussetzungen eingeführt werden, daß er technisch einsatzreif, ökologisch verantwortbar und ökonomisch sinnvoll ist (...). Die Finanzierung (...) darf den Hamburger Haushalt in keiner Weise belasten.“ Der bürgerschaftliche Mehrheitsbeschluß vom 29. Januar 1992 ist eindeutig. Ebenso eindeutig droht er mit dem geplanten Ausbau der Strecke von Hamburg nach Berlin gebrochen zu werden.

Denn die Finanzierung der Straßenanbindung der Transrapid-Haltestellen oder der Parkplätze für die 14 Millionen Fahrgäste, von denen die Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft (MPG) träumt, wird wohl doch – entgegen allen Beteuerungen der MPG – die Landeshaushalte belasten. Sagt jedenfalls Werner Kuhn, der als CDU-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter im Verkehrsausschuß nicht im Verdacht der Panikmache steht. „Da werden zusätzliche Kosten entstehen, die nicht im Finanzierungskonzept enthalten sind“, bestätigte Kuhn der taz. Parkplätze und Straßen außerhalb der Ballungsräume, also z.B. in Moorfleet, seien „vom Land zu finanzieren, wenn es sich um eine Landes-, und vom Bund, wenn es sich um eine Bundesstraße handelt“.

Auch der GAL-verkehrspolitische Sprecher Martin Schmidt sieht die nicht vereinbarte Millionen-Belastung auf Hamburg zurollen und bedauert, daß dies trotz des Bürgerschaftsbeschlusses „verfassungsrechtlich nicht relevant“ sein dürfte. MPG-Geschäftsführer Horst Fechner dagegen wiegelt ab: „Beim Transrapid gilt das Veranlasser-Prinzip. Wenn wir mehr Verkehr veranlassen, tragen wir dafür auch die Kosten.“ Und die seien in den rund zehn Milliarden zur Finanzierung enthalten. Der Sprecher des Bausenators prahlt gar mit der „Einschätzung, daß Hamburg sich nicht durch die kalte Küche zur Kasse bitten lassen wird“.

Doch GALier Schmidt weiß bald nur noch, daß der Transrapid mit allen Verschleierungs-Taktiken durchgesetzt werden soll: Im Verkehrsausschuß lehnten SPD und CDU jüngst seinen Antrag ab, einen Systemvergleich mit anderen Verkehrsmitteln durchführen zu lassen: Denn Konkurrenz zum Transrapid ist nicht erwünscht und darf deshalb auch nicht überprüft werden. Heike Haarhoff