ABM auf Kosten von BSHG-19

■ Sozialdeputation befürchtet den Abbau von bis zu 100 Stellen

Den Verlust von „bis zu 100“ sogenannten „BSHG-19-Stellen“ befürchtet die Vorsitzende der Sozialdeputation, Elke Steinhöfel (SPD), nach der Senatsentscheidung, dem Arbeitsressort 6,3 Millionen Mark zusätzlich für die Komplementär-Finanzierung von ABM-Stellen zur Verfügung zu stellen. Ein Teil dieses Geldes soll nämlich aus dem Sozialressort abgezogen werden und wird dort dann bei den BSHG-19-Stellen fehlen, mit denen SozialhilfeempfängerInnen für ein Jahr zu einer festen Anstellung verholfen wird.

Diese Umlenkung von Mitteln wäre sogar ein Verstoß gegen den Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Denn darin hatte man sich sogar auf einen Ausbau des BSHG-19-Programms über die bisher finanzierten rund 1.000 Stellen hinaus verständigt. Sozialinitiativen hatten die Verwendung von BSHG-19-Gelder für die ABM-Finanzierung bereits im Dezember befürchtet und öffentlich davor gewarnt.

Arbeitssenator Uwe Beckmeyer erklärte gestern, über die Herkunft der zusätzlichen ABM-Gelder in seinem Ressort sei noch gar nicht entschieden. Bis zum 13. Februar müßten vielmehr die Senatoren für Häfen und Arbeit, Soziales und Finanzen einen gemeinsamen Vorschlag für den Senat erarbeiten, wie die 6,3 Millionen Mark erwirtschaftet werden sollen. Ase