Eine Lizenz zum Foltern

■ Laut Gesetzesvorlage soll Israels Geheimdienst Schabak prügeln dürfen

Tel Aviv (taz) – Ein vom israelischen Inlandsgeheimdienst Schabak und dem Justizministerium vorbereiteter Gesetzesvorschlag soll die Anwendung physischer Gewalt bei Verhören durch Angehörige des Schabak legalisieren.

Der Schabak, der bisher dem Ministerpräsidenten untersteht, agiert in Israel seit der Staatsgründung ohne gesetzlichen Rahmen. Der neue Gesetzesvorschlag ist bereits die zehnte Version. Sie wurde in Verhandlungen unter Teilnahme eines Sonderausschusses des Kabinetts für Geheimdienste, des bisherigen Schabak-Direktors Karmi Gilon und führenden Beamten des Justizministeriums, ausgearbeitet. Das Gesetz soll noch vor den nächsten Wahlen im Herbst verabschiedet werden.

Zur Frage der Gewaltanwendung durch Beamte des Schabak heißt es im Gesetzesvorschlag, bei Verdacht auf „Verwicklung einer untersuchten Person in ernste Terrortätigkeit“, beziehungsweise auf Mitwisserschaft, dürfen Mittel zur Anwendung gebracht werden, die mit Druck auf den Verdächtigten verbunden sind.

Voraussetzung dafür sei, daß der vernehmende Beamte davon überzeugt sei, daß die so erlangten Informationen helfen, Gefahr abzuwenden, und kein anderer Weg zu diesem Ziel führe. Das Gesetz verbietet „brutale oder unmenschliche“ Gewaltanwendung, die die Gesundheit des Verdächtigten schädigen oder sehr großen Schmerz verursachen. Formen der Gewaltanwendung werden nicht genannt. Sie sollen jeweils vom Ministerpräsidenten formuliert und von Sonderausschüssen der Regierung und der Knesset gebilligt werden.

Justizminister David Liba'i betonte, daß bei Verhören die internationalen Konventionen gegen Folter beachtet würden. Rechtsanwalt Avigdor Feldman begrüßte grundsätzlich die gesetzliche Regelung von Schabak-Aktivitäten. Er beanstandete jedoch, daß Einzelheiten über die Methoden der Gewaltanwendung weiterhin geheim bleiben. Amos Wollin