Ernst Zündel im Internet

■ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Volksverhetzung im Internet

Heidelberg/Berlin (dpa/taz) – Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen den in Kanada ansässigen Neonazi Ernst Zündel nach Paragraph 130 StGB wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Sie wirft ihm vor, er verbreite über das Internet antisemitisches Gedankengut, unter anderem leugne er den millionenfachen Mord an Juden durch die Nationalsozialisten in Konzentrationslagern. Im gleichen Fall wirft die Staatsanwaltschaft zwei Anbietern des Internet in Deutschland Beihilfe zur Volksverhetzung vor. Es handelt sich um die Telekom- Tochter T-Online und ihren Münchner Konkurrenten CompuServe. Daraufhin sperrte die Telekom gestern den Zugang zu Zündels Propaganda im Internet, so ihr Sprecher. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim, Kneip, erklärte gegenüber der taz, „ein Hinweisgeber aus unseren Kreisen“ habe ihnen Ausdrucke von Zündels Schriften aus dem Internet vorgelegt. Die Frage, ob Firmen wie T-Online und CompuServe überhaupt presse- und strafrechtlich für Inhalte verantwortlich gemacht werden könnten, die weltweit ins Internet eingegeben werden, müsse im Laufe der Ermittlungen geklärt werden.

Ernst Zündel ist sattsam bekannt als Neonazi und Leugner der Auschwitz-Massenmorde. Er weiß nicht nur das Internet für seine rechtsradikale Propaganda zu nutzen. So läuft er gern in Auschwitz- Häftlingskleidung mit der Telefonnummer auf dem Rücken herum, unter der die einschlägigen Texte bestellt werden können.

Vor wenigen Wochen hatten Staatsanwälte gegen CompuServe wegen der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt. Daraufhin hatte CompuServe den Zugang zu 200 Diskussionsforen gesperrt, was vor allem in den USA Proteste auslöste. Seither ist auch in Deutschland eine Diskussion entbrannt, ob die Anbieter von Datennetzen anders als etwa bei Telefonnetzen auch für die Inhalte verantwortlich gemacht werden können. KaKommentar Seite 10