Möbelpacker müssen schwitzen

Hannover. Möbellieferanten müssen zu ihrem Wort stehen. Wenn sie ihren Kunden eine Lieferung „frei Haus“ versprechen, müssen sie die Ware kostenlos in die Wohnung liefern – selbst wenn diese sich in der obersten Etage eines Hauses ohne Fahrstuhl befindet. Denn das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt Vertragsklauseln für unzulässig erklärt, wonach Kunden beispielsweise Transporte über den dritten Stock hinaus in Rechnung gestellt werden, wenn es im Gebäude keinen Lift gibt. Will eine Firma den Kunden für mühevolles Schleppen nachträglich zur Kasse bitten, könne er die Zahlung verweigern, stellte das OLG fest.

dpa