Der Spiegel muß unterlassen

■ De Mos Anwalt will nun auf Wiedereinstellung klagen

Sieg auf der ganzen Linie für Aad de Mos. Das Landgericht Hamburg hat gestern entschieden, daß der Spiegel alle Äußerungen unterlassen muß, die dem gefeuerten Werder-Trainer vereinsschädigendes Verhalten nachsagen. Außerdem mußte das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe eine Gegendarstellung des Holländers abdrucken. Darin bestreitet der Trainer unter anderem, gegenüber dem belgischen Journalisten Rudy Nuyens Sätze wie „aus diesem Klub wird nie etwas“ gesagt zu haben.

Allerdings hat de Mos bisher nur einstweilige Verfügungen durchgesetzt worden. Für Werder-Manager Willi Lemke sind daher die Vorwürfe, die zum Rauswurf des Trainers geführt hatten, bis zu einem Hauptverfahren auch noch nicht aus der Welt geschafft. Auswirkungen auf den anstehenden Arbeitsgerichts-Prozeß gegen de Mos sieht Lemke daher nicht. Wie Bremer Arbeitsrechtler bestätigen, ist das Arbeitsgericht durch die Unterlassung nicht gebunden.

De Mos-Anwalt Matthias Prinz will die Wiedereinstellung seines Mandanten erzwingen. Werder habe vor der Kündigung verlangt, daß de Mos seine Ansprüche gegen den Spiegel durchsetze. Das habe er getan. Damit sei ein Grund für den Rauswurf hinfällig. Vielleicht sei Werder mit der Verpflichtung von Dixie Dörner etwas voreilig gewesen, so der Anwalt. Zunächst steht am Mittwoch beim Deutschen Fußball-Bund das zwischen Vereien und entlassenen Trainern übliche Schlichtungsverfahren an.

Nach Auskünften aus der Rechtsabteilung hat man sich beim Spiegel noch nicht entschieden, ob man im Vorverfahren in die Revision vor dem Oberlandesgericht gehen will. Ein Hauptverfahren werde es aber auf jeden Fall geben. „Wir haben eine Schlacht verloren, aber noch nicht den Krieg“, hieß es.

Entscheidend für die Niederlage des Magazins sei die Weigerung seiner belgischen „Kronzeugen“ gewesen, dem Gericht ihre Aussagen mit eidesstattlichen Versicherungen zu belegen. Die Journalisten, die de Mos abfällige Sprüche gehört haben wollen, seien „für die Belange eines deutschen Gerichtsverfahrens nicht zu erwärmen gewesen“, hieß es beim Spiegel. In einem Hauptverfahren werde das Gericht die Zeugen ordentlich vorladen. Dann müßten auch belgische Staatsbürger kommen und aussagen. jof