■ Konfliktregelung durch friedliche Einmischung?
: Der Fall Mostar

Bei der Wiedervereinigung der von der EU verwalteten Stadt Mostar geht es politisch kaum voran. Das Mandat der EU-Verwaltung läuft jedoch im Juli dieses Jahres aus. Ob bis dahin eine funktionierende Verwaltung für die ganze Stadt aufgebaut sein wird, ist mehr als fraglich. Das Verhältnis zwischen Muslimen und Kroaten ist nach wie vor von gegenseitigem Haß und Mißtrauen geprägt ist.

Der Fall Mostar zeigt, daß die eigentlichen Risiken bei der Umsetzung des Dayton-Abkommens nicht im militärischen, sondern im zivilen Bereich bestehen. Doch da liegt vieles im argen. Während der Aufmarsch der Nato-Friedenstruppe (Ifor) schnell und gut organisiert über die Bühne ging, laufen die zivilen Friedensanstrengungen im Schneckentempo. Für die zivilen Bestimmungen des Abkommens zeichnen der „Hohe Repräsentant“ und Koordinator aller zivilen Maßnahmen in Bosnien, Carl Bildt, und die OSZE verantwortlich. Ein Hauptproblem ist, daß sich für die Polizeiaufgaben in Bosnien niemand zuständig fühlt. Lediglich ein Drittel der vorgesehenen rund 1.700 Polizisten der „International Police Task Force“ sind bislang rekrutiert worden.

Ein Hauptschuldiger für die Versäumnisse wurde auch schon ausgemacht: Der neue internationale Prügelknabe heißt Carl Bildt, der diesen zweifelhaften Titel offenbar von der UNO geerbt hat. Doch ebenso wie bei den Vereinten Nationen trifft die Kritik auch hier den Falschen, denn Bildt verfügt weder über die Macht noch über die Mittel. Während die militärischen Bestimmungen in Dayton akribisch geregelt wurden, blieben die zivilen höchst vage. Der Friede in Bosnien kann militärisch gesichert werden. Wenn jedoch die Wiederherstellung eines zivilen Staates Bosnien-Herzegowina scheitert, dann wird die Ifor-Mission nicht mehr gewesen sein, als ein von der Nato überwachter einjähriger Waffenstillstand. Für Bosnien und für die Zukunft des internationalen Krisenmanagements kann es deshalb nur eine Forderung geben: Den Auf- und Ausbau eines wirksamen Systems der Konfliktprävention und der friedlichen Streitbeilegung im Rahmen von OSZE und UNO. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitstellung von Geld und Personal durch die wichtigen Mitgliedsstaaten. Wie es um die Zahlungsmoral dieser Staaten bestellt ist, zeigt das 3,3-Milliarden-Dollar-Rekorddefizit der Vereinten Nationen überdeutlich. Matthias Z. Karádi

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)