Protest gegen Aus-Fragebogen

Kita-Plätze: Datenschützer kritisiert Fragebögen zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs und fehlende Rechtsgrundlage beim Anmeldeverfahren. GEW protestiert gegen die Erhebung  ■ Von Silke Stuck

Die von der Senatsverwaltung für Jugend herausgegebenen Fragebögen zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs an Kita-Plätzen sorgen weiter für Unmut. Die Fragebögen seien ohne jeden Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die Eltern verfaßt, erklärte gestern der Mitarbeiter des Datenschützers, Ulrich von Petersdorff. Petersdorff fordert die Verwaltung zur Rücknahme und Überarbeitung des Fragebogens auf.

Die Fragebögen hatten bereits in der vergangenen Woche für Aufregung unter den Eltern gesorgt. So ist beispielsweise völlig unklar, nach welchen Kriterien die Antworten ausgewertet werden, um Eltern oder Alleinerziehenden eine Halb- oder Ganztagsbetreuung zu bewilligen.

Datenschützer von Petersdorff hatte bereits im letzten Jahr der Verwaltung erklärt, er sei mit der Art der Fragen und Formulierungen nicht einverstanden. Daraufhin habe es zwar kleine Veränderungen gegeben, die von Petersdorff bemängelten Punkte blieben jedoch ausgespart.

Der guten Nachricht, daß jedes Kind ab 1. Januar einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, folgt nun Verwirrung: Wer zum 1. August dieses Jahres einen Kindergartenplatz beantragt, muß sich durch den vierseitigen Fragebogen kämpfen, mit dessen Hilfe das Jugendamt entscheiden will, ob das Kind Anspruch auf einen Halb- oder Ganztagsplatz hat. Grundsätzlich besteht für jedes Kind nämlich nur Anspruch auf einen Halbtagsplatz, der Mehrbedarf muß überprüft werden.

So werden die Eltern detailliert nach ihrer Familiensituation, ihrem Beruf, der täglichen Arbeitszeit und den Fahrwegen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gefragt. „Für mich stellt sich die Frage, ob bestimmte Fragen für die Ermittlung des Platzbedarfs tatsächlich erforderlich sind“, bemängelt Petersdorff. „Außerdem ist es bedenklich, wenn Eltern in einem Absatz eine mögliche Härtefallregelung begründen müssen, diese sogenannte Härte aber überhaupt nicht definiert wird.“

Mehrmals täglich muß gegenwärtig der Datenschutzbeauftragte verunsicherte Eltern aufklären und beruhigen. Von Petersdorff rät den Betroffenen zwar, einen Antrag zu stellen, aber sie sollen die bedenklichen Fragen übergehen: „Die Eltern haben durch die unklare Rechtslage nichts zu befürchten.“

Die Eltern klagen über den Verwaltungswust, mit dem sie sich auseinanderzusetzen haben. „Es kann nicht sein, daß die Eltern sich vor dem Jugendamt förmlich ausziehen müssen, nur weil sie wollen, daß ihr Kind ganztags im Kindergarten betreut wird“, beschwert sich Frank Kreidel, Vorsitzender des Landeselternausschusses.

„Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat sich am Bedarf der Eltern zu orientieren“, kritisiert auch der Vorsitzende der GEW, Erhard Laube. „Dieser Bedarf sollte weder begründet werden müssen noch von seiten des Jugendamtes hinterfragt werden.“ Landeselternausschuß und GEW fordern die Rücknahme „dieser formalistischen Handhabung“, so Kreidel.

Die Senatsjugendverwaltung hingegen bezeichnet die Rechtsposition der Eltern „als stärker als je zuvor“. Es herrsche in den Elternkreisen eine bedauerliche Desinformation, das Ziel dieser Befragung sei aber eine gerechtere Verteilung der Kindergartenplätze.