■ Das Bonner Programm
: Vitaminstoß für Arbeitsplätze

50 Punkte umfaßt das Aktionsprogramm der Bundesregierung für Investitionen und Arbeit. Wir dokumentieren die wichtigsten Maßnahmen.

– Die Staatsquote soll bis zum Jahr 2000 von jetzt gut 50 Prozent auf 46 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen die auf 41 Prozent gestiegenen Sozialbeiträge bis zum Jahr 2000 wieder unter 40 Prozent sinken.

Sozialabbau:

– Arbeitslosengeld: Ein über ein Jahr hinausgehender Anspruch wird erst für Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr (bisher 42.) gewährt. Die Bemessungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe soll jährlich um 3 Prozent gekürzt werden.

– Kündigungsschutz: Die Kündigungsgründe sollen präzisiert werden. Kündigungsschutz beschränkt sich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen.

– Befristete Arbeitsverträge: Sie dürfen künftig 24 Monate statt 18 gelten. Kettenverträge (mehrere befristete Verträge in Folge) werden zugelassen.

– Frühverrentung: Vorgesehen sind u.a. die Ersetzung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit durch die Möglichkeit für langjährig Versicherte, ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitig eine Vollrente zu beziehen. Zudem ist die Einführung einer Teilrente ab dem 58. Lebensjahr geplant.

– Kuren: Entweder wird die Dauer der Kur von vier auf drei Wochen begrenzt oder die Intervalle zwischen zwei Kuren von drei auf vier Jahre ausgedehnt.

Steuern:

– Eine dreistufige Steuerreform kommt zum 1. Januar 1997. Sie sieht unter anderem eine aufkommensneutrale Unternehmensteuerreform mit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Senkung der Gewerbeertragsteuer vor. Auch die Vermögensteuer fällt künftig flach. Die Erbschaftsteuer wird reformiert (vermutlich gesenkt). Zum 1. Juli 1997 soll der Solidaritätszuschlag von 7,5 auf 5,5 Prozent abgebaut werden. Nach 1998 soll auch die Einkommensteuer gesenkt werden.

Hochschulreform:

– Bafög-Darlehen sollen künftig banküblich verzinst werden.

Bau- und Mietrecht:

– Das Mietrecht soll zur Erhöhung der Investitionen ebenfalls reformiert werden. Zeitmietverträge werden erleichtert.

Verwaltungsreform:

– Das Bundespersonal soll von jetzt 325.000 Stellen auf 300.000 abgebaut werden.

Existenzgründung:

– Zur Entlastung von Existenzgründern im verarbeitenden Gewerbe und in „technologieorientierten Dienstleistungsbereichen“ wird eine auf drei Jahre begrenzte Befreiung von der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer geprüft.dpa/taz