Der Offene Kanal Hamburg

Ein Offener Kanal (OK) existiert in Hamburg seit 1988. Trägerin ist die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM). Der OK gibt, so steht es in der Satzung, „Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen und Institutionen die Gelegenheit zur Verbreitung eigener Sendebeiträge in Hörfunk und Fernsehen“. Die Nutzung des „Bürgerradios zum Selbermachen“ (HAM) ist grundsätzlich kostenfrei.

Jede Person, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz oder Ausbildungsort hat oder hier arbeitet, darf senden. Jeder geplante Beitrag muß jedoch beim OK angemeldet werden, selbst wenn es eine Wiederholung ist. Dazu sind „hinreichende Angaben“ erforderlich, wie Länge und Inhalt des Beitrags. Der Offene Kanal schaut sich die Sendung allerdings in Zweifelsfällen vor ihrer ersten Ausstrahlung an. Sendungen sind unzulässig, wenn sie gegen bestehende Gesetze verstoßen – dazu gehören beispielsweise „Aufstachelung zum Rassenhaß“, „Kriegsverherrlichung“ oder „Pornographie“.

Der Offene Kanal ist ins Hamburger Kabelnetz eingespeist und teilt sich seine Frequenz seit vergangenen Dezember mit der BBC. Im Fernsehen wird von 14 bis 22 Uhr gesendet, wobei von 14 bis 18 Uhr Wiederholungen laufen. Im Radio geht der Betrieb von 9 bis 22 Uhr. cleg