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Haftbefehl gegen Pohlmann und Sohn

Oldenburg Der umstrittene niedersächsische Agrarunternehmer Anton Pohlmann bleibt im Gefängnis. Gegen den „Hühnerbaron“ und seinen Sohn Stefan wurde Haftbefehl erlassen, teilte die Staatsanwaltschaft in Oldenburg am Freitag mit. Beiden wird gemeinschaftliche vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Haftbefehle gegen Pohlmann und Sohn wurden bereits am Donnerstag erlassen und am Freitag bestätigt. Den Beschuldigten sei rechtliches Gehör gewährt worden. Einzelheiten zu ihren Aussagen teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Für die nächste Woche ist ein Haftprüfungstermin vorgesehen.

Die Eier-Produzenten sollen im März 1995 einen früheren Mitarbeiter damit beauftragt haben, in einer Legehennenfarm ohne Schutzbekleidung und ohne Gasmaske eine hochgiftige Nikotinlösung illegal zur Schädlingsbekämpfung zu versprühen. Dabei war der Mitarbeiter schwer verletzt worden. Er litt an lang anhaltendem Erbrechen, Schwindelgefühlen und lebensbedrohender Atemnot.

Stefan Pohlmann stellte sich am Freitag freiwillig den Behörden. Sein Vater war bereits am Donnerstag nachmittag festgenommen und am Freitag vormittag dem Haftrichter vorgeführt worden. Die Ermittler schlugen auch zu, weil sich Pohlmann bei einem Rechtswissenschaftler nach Ländern erkundigt haben soll, die kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik haben. Dies berichtete nach dpa-Informationen am Freitag ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums in Hannover vor dem Agrarausschuß des Landtages.

Die Staatsanwaltschaft vermutete, daß sich Pohlmann und Sohn in die USA absetzen wollten. Der Agrarindustrielle verfüge dort über Legehennenfarmen mit über sechs Millionen Tieren. dpa

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