Mindestlöhne und Kontrollen

■ Baugewerkschaft begrüßt Regelungen gegen Billigarbeiter

Die über 20.000 Bauarbeiter in Berlin, die gegenwärtig trotz Baubooms arbeitslos sind, dürfen wieder hoffen. Als „großen Erfolg“ stuft der Landesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bau-Agrar- Umwelt, Klaus Pankau, das in Bonn vereinbarte Gesetz gegen Dumpingpreise im Baugewerbe ein. Wichtigste Regelung: Ausländische Bauunternehmen müssen in ihren Kalkulationen in der Bundesrepublik geltende Mindestlöhne zugrundelegen. IG-Bau- Chef Pankau spricht von einem „wirksamen Instrument“. Voraussetzung sei allerdings, daß die Regelung in der Praxis durch regelmäßige Kontrollen des Arbeitsamtes „wasserdicht“ gemacht werde.

Nach monatelangen Auseinandersetzungen zwischen der Bundesregierung und dem SPD-dominierten Bundesrat wurde der ursprüngliche Entwurf jetzt an vier Punkten nachgebessert.

– Längere Geltungsdauer: Das Gesetz soll nicht nur zwei Jahre gelten, wie es die FDP verlangte, sondern bis Mitte 1999. Das sei ein „deutlicher Fortschritt“, sagt Pankau. Er betonte zugleich, daß bis dahin das Problem der Billigarbeiter nicht gelöst sein werde.

– Größerer Geltungsbereich: Das Gesetz gilt nicht nur für das Bauhauptgewerbe, sondern auch für das Ausbaugewerbe. Die Baugewerkschaft begrüßt dies. Mindestens ebenso große Probleme durch billige ausländische Arbeitskräfte bestünden aber auch in der Land- und Fortwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe, vertritt Pankau.

– Kontrollmöglichkeiten: Werkvertragsfirmen haben künftig eine Meldepflicht beim Arbeitsamt. Dies sei „ganz entscheidend“, wertet Klaus Pankau.

– Haftung: Generalunternehmen haften künftig, wenn sie dulden, daß Subunternehmer gegen das Gesetz verstoßen. Damit könnten deutsche Unternehmen „nicht mehr die Hände in Unschuld waschen“, freut sich Pankau. Schließlich seien es die deutschen Generalunternehmer, die den Subunternehmern derart niedrige Preise diktieren, daß diese nur noch mit Leiharbeitskonstruktionen und ausländischen Arbeitskräften über die Runden kämen. Generalunternehmern, die Verstöße gegen die neuen Regelungen dulden, droht der Ausschluß von allen öffentlichen Bauvorhaben.

Bislang sorgen die niedrigen Löhne in anderen Ländern für extreme Wettbewerbsverzerrungen. So kalkuliert beispielsweise eine Firma aus Portugal mit elf Mark Stundenlohn einschließlich Sozialkosten. Eine deutsche Bauarbeiterstunde kostet dagegen einschließlich der Sozialabgaben nahezu 50 Mark. Künftig sollen Werkverträge mit Mindestlöhnen von rund 20 Mark plus Sozialkosten sowie Abgaben für die Lohnfortzahlung und die Urlaubskasse kalkuliert werden. Gerd Nowakowski