Kommentar
: Karlsruhe hilft

■ Mitbestimmungs-Debatte endlich voran

Aus Sicht der Gewerkschaften hat Bremen ausgesprochen fortschrittliche Mitbestimmungsrechte im Öffentlichen Dienst. Gegen die Personalräte geht fast nichts. Kein Wunder, daß die Karlsruher Erinnerung daran, daß der Souverän im Staat nicht etwa die Staatsbediensteten, sondern alle BürgerInnen sind, in Bremer Gewerkschaftskreisen nicht auf Gegenliebe stößt.

Was mit der längst überfälligen Novellierung des Bremer Personalvertretungs-Gesetzes jetzt ansteht, ist für sie nämlich auf jeden Fall ein Machtverlust. Der darf allerdings nicht verwechselt werden mit einer Verschlechterung der Öffentlichen Dienste. Im Gegenteil: Die überzogenen Mitbestimmungsrechte haben in der Bremer Verwaltung dringend erforderliche Reformen bislang eher verhindert als befördert. Meldestellen bleiben weiterhin stundenlang geschlossen, obwohl die technische Ausstattung inzwischen durchgehende Öffnungszeiten ermöglicht – Grund ist eine Vereinbarung mit dem Personalrat. Die EDV-Einführung schleift in manchem Amt, weil der Personalrat eine starre vertragliche Vereinbarung über die Mindest-Raumgröße beim Aufstellen von Computern durchgesetzt hat.

Zwei Jahre lang hat in der letzten Legislaturperiode ein Bürgerschaftsausschuß über die Reform des Personalvertretungs-Gesetzes beraten – ohne Ergebnis. Gut, daß Karlsruhe jetzt Bewegung in die erstarrte Bremer Diskussion gebracht hat. Dirk Asendorpf