Kanther korrigiert BGS

■ Vom Grenzschutz abgeschobenes Mädchen durfte zu ihren Eltern einreisen

Frankfurt/Main (taz) – Das am Heiligabend allein nach Istanbul abgeschobene kurdische Mädchen ist wieder in Deutschland. Das Bundesinnenministerium hatte am Freitag die Entscheidung des Bundesgrenzschutzes (BGS) korrigiert, die Siebenjährige vom Frankfurter Flughafen aus abzuschieben.

Das siebenjährige Mädchen, das zu seinen in einem Asylbewerberheim im nordhessischen Borken lebenden Eltern und Geschwistern wollte, war bei der Ankunft am Frankfurter Flughafen am 24. Dezember postwendend in eine Maschine nach Istanbul gesetzt worden. Dem am Flughafen anwesenden Vater, so der Anwalt der türkischen Familie, Axel Selbert, sei von den Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) die Kontaktaufnahme mit seiner Tochter verweigert worden. Selbert nannte dies eine „Riesenschweinerei“, denn der Vater hätte als Erziehungsberechtigter „jederzeit“ einen Asylantrag für seine Tochter stellen können.

Daß das Mädchen im Rahmen der Familienzusammenführung nun doch noch in die Bundesrepublik einreisen durfte, ist das Resultat beharrlicher Interventionen von Privatpersonen und der Organisation Pro Asyl. Der blamierte BGS ignorierte diesmal die Einreise des Kindes. Eltern und Geschwister konnten die Siebenjährige am Flughafen ungestört in die Arme schließen.

Für den Frankfurter Grünen Daniel Cohn-Bendit bleibt die Zurückschiebung vom Heiligen Abend ein „Fall roher Trennung“ eines Kindes von seinen Eltern. „Wenn man sich nicht vorstellen kann, daß ein siebenjähriges Kind, das mutterseelenallein hin- und hergeschickt wird, namenlose Ängste aussteht, dann ist das ein Mangel an menschlichem Empfinden.“ Der verfassungsmäßige Anspruch auch eines ausländischen Kindes auf Schutz und Fürsorge sei vom BGS schlicht ignoriert worden. Das dürfe kein weiteres Mal passieren. Cohn-Bendit an die Adresse von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU): „Geben Sie sich einen Ruck, Sire! – Im Namen aller Väter, die diesen Namen verdienen.“ kpk