Deutscher Paß schon mit der Geburt

■ Bonner Bündnisgrüne suchen mit einem neuen Antrag zum Staatsangehörigkeitsrecht Kompromiß mit der Regierung

Bonn (taz) – Um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts endlich voranzubringen, haben die Bündnisgrünen einen neuen Antrag zur Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, endlich einen Entwurf vorzulegen, der lediglich zwei Kriterien erfüllen soll: Erstens soll das geltende Abstammungsrecht durch ein Territorialprinzip ergänzt werden. So könnten Kinder von Zuwanderern bereits bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, sofern die sorgeberechtigten Eltern ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben und ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung verfügt. Allein seit Beginn der laufenden Legislaturperiode seien 110.000 Zuwandererkinder in Deutschland als Ausländer auf die Welt gekommen, kritisierte der einwanderungspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Cem Özdemir.

Zweitens wollen die Bündnisgrünen, daß der Anspruch auf Einbürgerung deutlich früher als nach der bisher geltenden 15-Jahres- Frist gilt. Die doppelte Staatsangehörigkeit soll häufiger als bisher akzeptiert werden, „insbesondere für Angehörige von Staaten, die die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verweigern“ und für Zuwanderer der ersten Generation, die schon Jahrzehnte in Deutschland lebten.

Der Antrag enthalte die von der Bundesausländerbeauftragten Cornelia Schmalz-Jacobsen und den Kirchen formulierten Mindestkriterien für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sagte Fraktionssprecherin Kerstin Müller. Detailfragen hätten sie bewußt offengelassen, um Abgeordneten aus der Union und der FDP eine Zustimmung zu ermöglichen. Morgen soll der Bundestag über den Antrag abstimmen. nin