Geplanter Sozialabbau

■ Bis Ostern will die Regierung das Arbeitsförderungsgesetz reformieren

Bonn (taz) – Bis zum Jahr 2000 soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf etwa 4,5 Prozent gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Koalition bis spätestens Ostern einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vorlegen. Nach einem öffentlich gewordenen Eckpunktepapier zu dieser Reform werden Arbeitslose von zahlreichen Kürzungen und Einschränkungen betroffen sein.

So sollen ABM-Stellen künftig nur noch mit 80 bis 90 Prozent des regulären Lohns bezahlt werden. Abfindungen sollen zur Hälfte auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Langzeitarbeitslose können bis zu sechs Monaten ohne Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter Vertrag genommen werden. So soll ihre berufliche Wiedereingliederung verbessert werden.

Neu geregelt werden soll auch die Frage, ob eine Arbeit für einen Arbeitslosen zumutbar ist oder nicht. Wer sich als Arbeitsloser nicht „aktiv“ um einen neuen Job bemüht oder an Trainingsmaßnahmen und beruflicher Weiterbildung beteiligt, muß damit rechnen, keine Arbeitslosenunterstützung mehr zu bekommen.

In der zuständigen Arbeitsgruppe unter Leitung von Sozialminister Norbert Blüm (CDU) wurde auch diskutiert, versicherungsfremde Leistungen, wie etwa die berufliche Qualifizierung, künftig über Steuergelder zu finanzieren. Dieser Vorschlag ist allerdings noch heftig umstritten. Außerdem sollen Arbeitsämter Erwerbslose künftig stärker kontrollieren und „illegale Ausländerbeschäftigung“ vehementer bekämpfen. Berufsberatung und die Vermittlung von Ausbildungsplätzen können in Zukunft auch von privaten Anbietern wahrgenommen werden.

Der SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler kritisierte, „der Druck auf Arbeitslose, jede Arbeit unter tarifwidrigen Bedingungen anzunehmen“, werde durch eine solche Reform „zu einem entwürdigenden Zwang gesteigert“. nin