Vor Gericht: Sexueller Mißbrauch

■ Öffentlichkeit mußte draußen bleiben, weil der Angeklagte nicht reden wollte Angeklagter lehnt Öffentlichkeit ab

Vor Gericht hüllte sich Hermann G. gestern ebenso in Schweigen, wie zuvor bei den Polizeivernehmungen. Auf die Frage der Richterin, ob er sich äußern wolle, brachte er nur ein „Nö“ heraus.

Angesichts der Vorwürfe war das zu erwarten: „Der Angeklagte (51), zur Zeit in Untersuchungshaft“, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichtes, „soll in der Zeit zwischen 1989 und 1995 in acht Fällen einen sexuellen Mißbrauch an acht- bis zwölfjährigen Mädchen verübt haben, wobei es in Einzelfällen auch zu gewaltsam ausgeübtem Geschlechtsverkehr gekommen sein soll.“

Die Aussageverweigerung des Mannes brachte den Prozeß gleich zu Beginn ins Stocken. Richterin Robrecht legte dem verschlossenen Hermann G. nahe, zu reden. Dadurch könne eventuell vermieden werden, daß die Mädchen vom Gericht als Zeuginnen verhört werden. „Für Kinder, die vor Gericht aussagen müssen, ist das nochmal ein schreckliches Erlebnis“, erklärte Robrecht, betonend, daß eine Aussage des Angeklagten auch für ihn von Vorteil wäre.

Der Anwalt des Mannes, der bereits einen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit gestellt hatte, sprach während der Prozeßunterbechung auf seinen Mandanten ein. Der signalisierte schließlich Aussagebereitschaft. Dem Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit gab das Gericht daraufhin statt. Geltend gemacht wurde das „schutzwürdige Interesse“ des Angeklagten. dah