Senatorin läßt prüfen

Nach der Erschießung eines flüchtenden Häftlings durch einen Vollzugsbediensteten hat Justizsenatorin Peschel-Gutzeit eine „umfassende Prüfung“ der Praxis bei der Ausführung von Gefangenen veranlaßt. Den Tod des Gefangenen und die Verletzung einer Passantin bezeichnete sie als „tragische Unglücksfälle“. Es sei zu klären, ob dem Vollzugsbediensteten eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten sei.ADN