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Geheime Staatssache

■ Staatsschutzgesetz in Rumänien erklärt Bürger zu Denunzianten

Bukarest (taz) – Rumänien ist einer totalitären Restauration einen Schritt nähergekommen: Der Senat verabschiedete jetzt das „Gesetz über das Staatsgeheimnis“. Mit dem Gesetz kann fast alles zum Staatsgeheimnis erklärt werden. Zugleich erhält der rumänische Geheimdienst SRI fast uneingeschränkte Kontrollbefugnisse. Das Gesetz wurde mit Ausnahme der Vertreter der ungarischen Minderheit von allen Fraktionen angenommen. Nun muß die Abgeordnetenkammer darüber abstimmen. In der jetzigen Fassung entspricht es im wesentlichen dem Geheimhaltungsgesetz der Ceaușescu-Diktatur, das seit 1971 gültig war.

Artikel eins macht praktisch alle Rumänen zu Denunzianten: „Der Schutz des Staatsgeheimnisses stellt eine gesetzliche Verbindlichkeit und zivile Pflicht aller Staatsbürger Rumäniens dar, die so ihre Treue zum Land ausdrücken.“ Unter das Staatsgeheimnis fallen alle Dokumente, die „in offensichtlicher Weise ein Geheimnis darstellen“. Daneben kann ein Staatsgeheimnis per Gesetz oder durch Anordnungen der Regierung bestimmt werden. Staatsgeheimnisse sind unter anderem Informationen über die nationale Sicherheit, das Verteidigungs- und Währungssystem sowie die Außenpolitik. Daneben bestimmt das Gesetz eine Kategorie sogenannter Dienstgeheimnisse, die von staatlichen Unternehmen und staatlichen Institutionen festgelegt werden. Der Geheimdienst ist verpflichtet, den Schutz der Staats- und Dienstgeheimnisse zu überwachen und Personen zu überprüfen. So darf er Listen von Angestellten in staatlichen Institutionen und Unternehmen, die mit Staats- oder Dienstgeheimnissen in Berührung kommen, überprüfen und Anweisungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen geben. Das Parlament, die Präsidentschaft, das Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium werden zum Schutz ihrer Staats- und Dienstgeheimnisse eigene Geheimdienste beauftragen.

Vor allem rumänische Journalisten sind über das Gesetz besorgt. Sie befürchten, daß der Informationszugang rigoros eingeschränkt wird, und Journalisten schnell wegen Verbreitung von Staatsgeheimnissen verurteilt werden können. Keno Verseck

Kommentar Seite 10

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