Gaskartell bestätigt

■ Gericht hebt Verbot von Gebietsabsprachen auf

Berlin (AP/taz) – Das Bundeskartellamt ist damit gescheitert, ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen Gebietsabsprachen zu untersagen. Das Berliner Kammergericht hob gestern eine entsprechende Verfügung auf. Mit dem Verbot wollte das Kartellamt nach eigenen Angaben mehr Wettbewerb durchsetzen, was womöglich zu niedrigeren Preisen geführt hätte.

In dem Rechtsstreit ging es um Absprachen zwischen den beiden BASF-Töchtern Wintershall Erdgas Handelshaus und der Wintershall Gas auf der einen und der Verbundnetz Gas AG (VNG) in Leipzig sowie der Erfurter Erdgasversorgungsgesellschaft auf der anderen Seite. In einem Vertrag mit den beiden Versorgern hatte sich Wintershall verpflichtet, keine neuen Direktkunden in dem Versorgungsgebiet der Vertragspartner anzuwerben. Laut Kartellgesetz sind solche Absprachen – sogenannte Demarkationsabreden – bei Energieversorgern grundsätzlich möglich, weil man ihnen ersparen will, teure Netze und Infrastruktur mehrfach aufzubauen.

Doch sah das Kartellamt in dieser speziellen Absprache einen Mißbrauch, weil die nötigen Netze bereits vorhanden seien. Möglicherweise werde man in die nächste Instanz, vor den Bundesgerichtshof, ziehen, kündigte Kartellamtssprecher Jürgen Kiecker an.

Die Gebietsabsprachen waren zustandegekommen, nachdem Wintershall vor drei Jahren mit dem Versuch gescheitert war, sein Gas durch das Netz der Leipziger VNG direkt an Endverbraucher zu leiten. Damals hatte Wintershall noch vom Bundeskartellamt verlangt, eine Durchleitungserlaubnis zu verfügen. alf