Wald und Flur im Sonderangebot

■ Der Bund verkauft innerhalb der nächsten zehn Jahre 1,6 Millionen Hektar enteignetes Land in den neuen Ländern

Berlin (taz) – Die Bundesregierung will ihre riesigen Ländereien in Ostdeutschland loswerden, doch der Verkauf stockt noch mindestens bis zum April. Solange muß die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), eine Tochter der Treuhand-Nachfolgerin BVS, noch Ordnung in verschiedenste Anträge bringen. Gestern zog die BVVG Bilanz über Äcker, Wiesen und Wälder, die zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland enteignet wurden und mit der Vereinigung dem Bund zufielen.

Die BVVG will etwa eine Million Hektar land- und 600.000 Hektar forstwirtschaftlicher Flächen für die Hälfte des offiziellen Verkehrswerts verkaufen. Ein Hektar Wald soll etwa 1.700 Mark kosten, Ackerland mittlerer Güte um die 3.000 Mark. Der Preis im Westen für Landwirtschaftsflächen liegt oft zehnmal höher.

Anleger, die nicht Bauern werden wollen, sondern ein Schnäppchen wittern, kommen aber kaum zum Zug: Das Angebot gilt lediglich für Wiedereinrichter und Neueinrichter aus den neuen Ländern. Auch die Gründer von Agrargesellschaften – zumeist die Nachfolger der alten LPG – müssen vor dem 3. Oktober 1990 ortsansässig gewesen sein.

Die Privatisierung soll bis etwa zum Jahr 2006 erfolgen. Bisher sind laut BVVG bereits über 3.000 Kaufwünsche für Wald- und knapp 2.000 für Ackerland angemeldet worden. Die BVVG hat 1995 rund 1,038 Millionen Hektar Acker- und Grünland verpachtet. Der durchschnittliche Pachtpreis liege bei 168 Mark je Hektar, hieß es. Die BVVG verkaufte 1995 auch 11.300 Hektar Bauland. Häuslebauer mußten 28 Mark pro Quadratmeter bezahlen, Betriebe zwölf Mark.

Die 700 Berliner Bundes-Immobilien-Könige haben schon insgesamt 44.000 Rückgabeanträge abgeschlossen. Rund 17.000 Antragsteller erhielten 305.600 Hektar landwirtschaftliche und 29.700 Hektar forstwirtschaftliche Flächen zurück.

Ob wirklich alle vorgesehenen Flächen dem Bund gehören, wird derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Dort haben mehrere der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Sowjets enteignete Alteigentümer eine einstweilige Verfügung beantragt. Sie wollen verhindern, daß mit dem Verkauf ihrer ehemaligen Flächen Fakten geschaffen werden, bevor die Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Wiedervereinigungs-Regelungen endgültig geklärt ist. Reiner Metzger