Bei Staatssekretären sparen

Bei aus dem Amt scheidenden Staatssekretären soll künftig gespart werden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Derzeit haben Staatssekretäre bereits unmittelbar nach Erhalt ihrer Ernennungsurkunde bei einer Entlassung fünf Jahre lang Anspruch auf 75 Prozent ihrer Bezüge (gegenwärtig insgesamt etwa 160.000 Mark im Jahr). Die bisherigen Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes sollen nach Meinung der Grünen durch ein neues System von Vergütungs- und Versorgungsansprüchen ersetzt werden. Das Ruhegehalt soll sich an der jeweiligen Amtszeit orientieren. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entstehe erst mit einer Amtszeit von mindestens sieben Jahren. Die Zahlung soll jedoch erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.ADN