Teilzeit statt Ruhestand

■ Rentenregelung erschwert das Sparen

Das neue Rentenrecht bringt die in Berlin geplanten Sparmaßnahmen kräftig durcheinander und verstärkt den Druck des Personalabbaus im öffentlichen Dienst. Von den in dieser Legislaturperiode „sozialverträglich einzusparenden“ 17.300 Stellen sollten „mindestens 2.000“ mittels jetzt abgeschaffter Vorruhestandsregelung abgebaut werden, wie die Innenverwaltung gestern mitteilte. Um denselben Effekt zu erzielen, müßten nun „mindestens 4.000“ Arbeitnehmer bereit sein, von der Altersteilzeitarbeit Gebrauch zu machen. Daher sollten die „Modelle von Blockfreizeiten und Sabbaticals“ auch für Teilzeitarbeit angewendet werden, hieß es.

Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) forderte unterdessen Personalräte, Gewerkschaften und Berufsverbände zu Gesprächen auf. Der gleitende Einstieg in das Berufsleben und der gleitende Ausstieg erforderten neue Antworten. Denn Hinweise der Gewerkschaften, daß ein Einkommen aus einer Halbzeittätigkeit in den unteren Einkommensgruppen unter Umständen nicht ausreichend sei, seien „richtig“.

In der bevorstehenden Tarifrunde bestehe Gelegenheit, „das Verhandlungspaket neu zu sortieren“, erklärte der Senator. Unter Anrechnung allgemeiner Einkommensverbesserungen müsse über die Aufstockung der Einkommen während der Altersteilzeitarbeit verhandelt werden. Für Personalkostensteigerungen bestehe aber „nicht der kleinste Spielraum“. In den letzten zwei Jahren hätten rund 1.000 Angestellte des öffentlichen Dienstes das Angebot wahrgenommen, mit 58 das Berufsleben zu beenden, dafür nach einer mindestens einjährigen Arbeitslosigkeit mit 60 Jahren Arbeitslosigkeits-Altersrente bezogen und Prämien zwischen 12.500 und 20.000 Mark kassiert. ADN/taz