Warnung vor Haifischknorpelpulver kommt vor Gericht

Der „Scheiß des Monats“, initiiert vom Marburger Apotheker Gregor Huesmann, hat Folgen. Huesmann, der in seinem Geschäft regelmäßig „zweifelhafte Arznei- und Pseudoarzneimittel“ würdigt, wurde jetzt von dem Hersteller eines Haiknorpelpräparats auf Zahlung von 200.000 Mark Schadenersatz verklagt. Das sogenannte Nahrungsergänzungsmittel soll laut Beipackzettel als „Spezialnahrung für Muskeln, Knochen und Gelenke“ dienen. Haien wird robuste Gesundheit und große Regenerationsfähigkeit bei Verletzungen nachgesagt. Nach der Apothekersaktion, so der Hersteller, sei die Zahl der Knorpelkunden auf „nahezu null“ gesunken. Im Vorfeld hatte die Firma eine einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs erwirkt. Danach dürfen Apotheker nicht im Rundumschlag vor Knorpelkonsum o. ä. warnen, sondern nur im „Einzelgespräch mit dem Kunden“ vom Kauf bestimmter Präparate abraten.