Verfahren eingestellt

■ ARAB-Mitglied kein Volksverhetzer

Das Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Antirassistischen Büros (ARAB) wegen Volksverhetzung ist gestern vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Dem Mitarbeiter sei nur eine „geringeSchuld anzulasten“, begründete der Richter die Entscheidung. Der Mitarbeiter sollte laut Anklage bei einer Veranstaltung im Mai des vergangenen Jahres im Bremer Landgericht eine Broschüre mit dem Titel „Polizisten, die zum Brechen reizen“ verteilt haben. Die Broschüre thematisierte den Einsatz von Brechmitteln durch die Bremer Polizei.

Der Zeuge, ein Kriminalbeamter, war davon ausgegangen, daß der Mitarbeiter die Broschüre verteilt hatte, weil dieser ihm am Ende dieser Veranstaltung gesagt hatte, die Broschüre sei nicht kostenlos, sie „hat uns Geld gekostet“. Das handelte dem ARAB-Mitarbeiter eine Anklage wegen „Verbreitung volksverhetzender Materialien“ ein. Dem Verteidiger war dies als Grundlage für eine Anzeige allerdings zu dünn.

Nachdem die Staatsanwältin den Strafantrag nicht zurücknehmen wollte, wohl aber die geringe Aktivität des Angeklagten anerkannte, stellte der Richter das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Das ARAB sieht in der Einstellung nur einen „halben Sieg“. Inhaltlich entschieden werde erst im April, wenn Matthias Brettner, Sprecher des ARAB, wegen Volksverhetzung vor Gericht steht. ke/bik