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Adass Jisroel nicht öffentlich-rechtlich

■ Gericht gibt Verwaltung recht: Keine Kontinuität seit 1869

Die „Israelitische Synagogengemeinde zu Berlin“ Adass Jisroel hat nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Dies entschied gestern der fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG 5B93.94). Damit werde die Auffassung des Landes Berlin bestätigt, daß es keine Kontinuität zwischen der 1869 gegründeten Synagogengemeinde und der heutigen Gemeinde Adass Jisroel gebe, heißt es in der Begründung. Das Urteil aus erster Instanz wurde damit aufgehoben. Das Land Berlin habe der Synagogengemeinde zuvor angeboten, ihr die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts neu zu verleihen, heißt es weiter. Adass Jisroel wollte dagegen als rechtmäßige Nachfolgerin der 1885 gegründeten Körperschaft gleichen Namens anerkannt werden. Daher hatte das Gericht nur darüber zu entscheiden, ob dieser Rechtsstatus bis heute bestehen geblieben ist. Der Verlust dieses Rechtsstatus sei eingetreten, weil Holocaust-Überlebende sich nicht dafür entschieden hätten, das Gemeindeleben wieder aufzunehmen. Adass Jisroel hatte sich in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der Jüdischen Gemeinde abgespalten. 1962 wurde Adass Jisroel aus dem Vereinsregister gestrichen, weil sie weniger als drei Mitglieder zählte. epd

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