Augenscheinlich ungenau

■ Alter schützt vor Umverteilung nicht

Die jungen Schiffs-Flüchtlinge aus Liberia (taz berichtete) erleben derzeit einen „Verschiebebahnhof“, wie er für die meisten Flüchtlinge die Normalität darstellt, weiß Karoline Koring vom Hamburger Flüchtlingsrat. Gängig ist auch die Praxis der Hamburger Ausländerbehörde, ein fiktives Geburtsdatum festzulegen, wenn die Flüchtlinge angeben, unter 16 zu sein – aber nach Auffassung der Behörde „wesentlich“ älter aussehen. Der praktische Nutzen: Über 16jährige können wie Erwachsene ins gesamte Bundesgebiet „umverteilt“ werden und haben, anders als ihre deutschen Altersgenossen, keinen Anspruch auf Jugendhilfe.

Einem der Liberianer, der laut Ausweis zwar erst 13 Jahre alt ist, widerfuhr dieses Schicksal. Er habe ungenaue Altersangaben gemacht, der Ausweis könne zudem gefälscht sein. Ein Verdacht der Wasserschutzpolizei, in der Behörde hat der Ausweis nie vorgelegen. Ein 15jähriger Liberianer, der bereits nach Oldenburg „umverteilt“ worden war, ist dafür nach Hamburg zurückverwiesen worden. Seine Anwälte hätten sein Geburtsdatum bei Gericht nachträglich korrigiert, erklärt Gunnar Eisold, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde. Das falsche Datum, so eine Betreuerin, sei von der Polizei an die Anwälte übermittelt worden. Eine Sachbearbeiterin habe den Fehler gestern eingestanden.

„Ob jemand 15 oder 16 ist, können wir nicht unterscheiden“, meint Eisold. „Im Zweifel gilt das Wort des Betroffenen.“ Ausgeräumt werden die Zweifel jedoch durch ein „krasses Mißverhältnis“ zwischen der Altersangabe des Flüchtlings und dem „Augenschein“. Das sei ein „recht genaues Kriterium“, lobt der Behördensprecher: „Andere Methoden haben wir nicht.“ win